Israel ist im Gazastreifen keine „Besatzungsmacht“

Das ist offensichtlich nicht wahr, Antonio Guterres; und ein grober Verstoß gegen das Völkerrecht.

Nach dem humanitären Völkerrecht und dem Recht für bewaffnete Konflikte, einschließlich der Haager Landkriegsordnung von 1907, der 4. Genfer Konvention und dem internationalen Gewohnheitsrecht, müssen drei Bedingungen erfüllt sein, um das Vorliegen einer kriegerischen Besetzung festzustellen: physische Präsenz, Fähigkeit, Autorität und Regierungsgewalt anstelle des Souveräns auszuüben und dessen Unfähigkeit, seine Macht und Autorität über das Gebiet auszuüben.

Obwohl die israelischen Streitkräfte weiterhin militärische Aktivitäten im Gazastreifen durchführen, hat Israel nicht die notwendige wirksame Kontrolle über das Gebiet erlangt, während die Hamas in vielen Gebieten des Gazastreifens (vor allem in den von den israelischen Streitkräften verlassenen) weiterhin Kontrolle und Autorität ausübt, Terroranschläge durchführt und noch immer über bedeutende Machtbefugnisse verfügt, darunter Entscheidungsbefugnisse, etwa über die Freilassung der Geiseln, die Durchführung von Waffenstillstandsverhandlungen, die anhaltende Plünderung von Hilfsgütern für die Zivilbevölkerung und andere wichtige politische Entscheidungen.

Dementsprechend stellt Israel im Gazastreifen keine Besatzungsmacht dar und daher gelten die Gesetze der kriegerischen Besatzung in dieser Situation nicht für Israel.

In der Zwischenzeit hat Israel, wie in Artikel 23 der 4. Genfer Konvention bekräftigt, das volle Recht, die Verteilung von Hilfsgütern nach Gaza einzustellen, solange die Hamas diese weiterhin zweckentfremdet und für militärische Zwecke einsetzt – was sie systematisch tut.

Der einzige wirkliche andauernde Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht im Gazastreifen ist die anhaltende Gefangenschaft von 59 Geiseln durch die Hamas.

Der verlogene António Guterres:

Als Besatzungmacht hat Israel eindeutig Verpflichtungen gemäß dem Völkerrecht – einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechts-Gesetze.

Doch derzeit können keine humanitären Hilfen in den Gazastreifen gebracht werden, Derweil türmen sich an den Übergängen Lebensmittel, Medikamente und Unterkunftsmaterialien und lebenswichtige Ausrüstung steckt fest.

Ungehinderter humanitärer Zugang muss garantiert werden.

Und humanitärem Personal muss der Schutz gegeben werden, der ihnen laut Völkerrecht zusteht.

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