Rentenreform: Wenn der Staat “modernisiert”, heißt es für die Bundesbürger: Geldbeutel verstecken!
Noch bevor die Rentenkommission ihre Arbeit aufnehmen und abliefern konnte, macht die auftraggebende Bundesregierung schon Nägel mit Köpfen, so sehr scheinen ihr die Ergebnisse der kürzlichen Landtagswahlen auf den Magen geschlagen zu haben. So wurden bereits Eckpunkte für die Reform der Riester-Reform veröffentlicht, wie bereits berichtet wird. Doch schauen wir aus aktuellem Anlass einmal zurück, wie die Bundesregierung im Jahr 2004 mit dem Modernisierungsgesetz die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) tatsächlich „modernisiert“ hat. Hier nur mit Bezug auf Krankenversicherungsbeiträge, ganz am Schluss versteckt: Gesetzlich Krankenversicherte und bei gesetzlichen Krankenkassen Privatversicherte haben auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge den vollen – und nicht wie zuvor den halben – Beitragssatz zur Krankenversicherung zu entrichten. Dies galt laut Rechtsprechung nicht für Bezüge aus einer Versicherung, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Eigenregie weitergeführt wurde. Die KV-Beiträge für Betriebsrenten wurden einfach verdoppelt.
























