Ende Juli 2020 legte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Gutachten vor, in dem er sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten und Konsequenzen einer Verschiebung der Bundestagswahl im darauffolgenden Jahr beschäftigt. Im Sommer 2020, wir erinnern uns, lag der erste Lockdown und damit eine erste Welle von Grundrechtseinschränkungen gerade erst hinter uns, und schon damals war klar, dass es dabei nicht bleiben wird. Zu offensichtlich war der Wille des parteiübergreifenden Corona Regimes, das Virus im Kampf der Regierenden gegen die Regierten und für den Umbau des Rechtsstaates hin zu einem autoritären Maßnahmenstaat zu nutzen. Wie bekannt, war es dafür nicht notwendig, auf das Gutachten zurückzugreifen. Die Untertanenwerdung des einstmals freien Bürgers befand sich auch so auf einem guten Weg. Die Angstrhetorik der Regierung hatte verfangen. Die Mehrheit vollführte die geforderten Gehorsamkeitssprünge freiwillig; die, die dazu nicht bereit waren, wurden ausgegrenzt. Und so triumphierte das Coronaregime bei der zeitgerecht abgehaltenen Bundestagswahl 2021 mit einer Zustimmung von weit über achtzig Prozent.