Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verwendung einer verbotenen Parole
Höcke wird weiterhin Spitzenkandidat der AfD in Thüringen sein
Drei Wörter, ein Urteil: Ein Gericht hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine verbotene Parole benutzt hat, die auch im Dritten Reich von der SA benutzt wurde. Höcke bestreitet, vom NS-Hintergrund der Parole gewusst zu haben und verweist darauf, dass die Parole auch vorher schon verwendet worden war.