Totalitarismus

Dem kurzen Frühling der Demokratie folgt der Abbruch Deutschlands

Heute vor 35 Jahren war ein sonniger, warmer Tag. Wahlsonntag. Die Menschen gingen feierlich, festlich gekleidet, manche Frauen mit Blumen in den Händen, zur Wahl. Sie feierten auf stille, würdige Weise ihren Sieg. Das SED-Regime war delegitimiert. Es fanden die ersten freien Volkskammerwahlen in der DDR statt. Von nun an sollte es nur noch Demokratie geben. Niemand dachte daran, dass der Totalitarismus zurückkehren könnte. Wenn man den Wählern vom März 1990 gesagt hätte, was sich heute in Deutschland abspielt, hätten sie das für böswillige Spinnerei gehalten. Die erste freie Volkskammer wurde gewählt. Sie wurde das freieste Parlament in der Geschichte Deutschlands. Den selbstbewussten Abgeordneten konnte kein Fraktionszwang auferlegt werden. Man konnte in der Plenardebatte mit guten Argumenten noch Kollegen anderer Fraktionen überzeugen. Die von westlichen Beratern dominierten Fraktionsvorstände konnten nie sicher sein, wie eine Abstimmung ausgeht. Deshalb wurden die Volkskammerabgeordneten in der Westpresse bald als „Laiendarsteller“ diffamiert. Sie ließen sich aber nicht davon beeindrucken. Leider war es nach einem halben Jahr mit der Freiheit vorbei. Nach der Vereinigung am 3. Oktober 1990 übernahm das politische System der alten Bundesrepublik.

Im Rausch der Dekadenz – Der Westen am Scheideweg

Inzwischen ist das Unbehagen über die Entwicklung in Deutschland allgemein, aber den meisten Menschen ist noch nicht klar, wie weit unser Land auf dem Abstieg bereits gekommen ist. Josef Kraus hat sich in seinem neuen Buch daran gemacht, das zu untersuchen. Das Ergebnis ist erschreckend. Selbst genaue Beobachter wie ich werden überrascht sein, wie tief Deutschland und der Westen bereits gesunken sind. Das Problem ist, dass viele deutliche Verfallszeichen zwar wahrgenommen, aber in der Hektik der sich überstürzenden Ereignisse wieder vergessen werden. Bisher fehlte es an einer systematischen Gesamtschau, die Kraus nun liefert.

Mutieren Amtsgerichte zu Strafgerichtshöfen?

Wie hier auf Ansage! bereits berichtet, verurteilte mich das Amtsgericht Kenzingen am 3. Juli 2024 zu drei Monaten Gefängnis oder 4.500 Euro Strafe aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Anschuldigung einer angeblichen „Volksverhetzung“ nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Es ging dabei um einen Artikel aus dem Jahr 2019, in dem ich wiederholte Tötungen durch Muslime im nahen Offenburg beklagt hatte. Anzeigt wurde ich in Erlangen (vermutlich aus dem Umfeld einer dortigen Großmoschee), angeklagt durch eine junge Staatsanwältin und abgeurteilt durch eine ebenfalls junge Richterin. Gegen das offensichtliche und eklatante Fehlurteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

Mit totalitären Maßnahmen die Demokratie verteidigen?

Mit dem (inzwischen gerichtlich gestoppten) Verbot der Compact-Mediengruppe hat Innenministerin Faeser eine weitere rote Linie überschritten, die ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen von einem totalitären Gesinnungsstaat trennt.

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