Youtube löschte den gesamten Kanal der „Achse des Guten“

(c) Ivan Radic, flickr CC BY 2.0 (nach PP)

„Am 22.12.2021 hat YouTube den von „Die Achse des Guten“ auf der Plattform betriebenen Kanal mit sämtlichen Inhalten gelöscht. Darunter knapp 200 „Indubio“-Podcasts und eine sehr große Anzahl von Kommentaren von Henryk M. Broder („Broders Spiegel“).“ – so der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf seinem Kanal.

Und weiter: „Einer der politischen Blogs mit der größten Reichweite der Bundesrepublik („Der einflussreichste deutsche Autoren-Blog.“ Berliner Zeitung) wurde damit einfach abgeschaltet. Haben die „Richtlinien“ des Quasi-Monopolisten YouTube (Google) Vorrang vor der Meinungs-, Presse-, und Wissenschaftsfreiheit?

Abmahnung erteilt

Das Prinzip ist einfach. Erhält man von YouTube nach einer „Warnung“ innerhalb von 90 Tagen drei Verwarnungen ist der Kanal weg. Unabhängig von der Frage der Rechtsmäßigkeit dieser Richtlinien ist die Kanallöschung selbst bei deren Anwendung nicht gerechtfertigt. In der Abmahnung an YouTube, deren Frist am 27.12.2021 abläuft, haben wir dem Konzern mitgeteilt:

„Die Kanallöschung ist bereits deshalb rückgängig zu machen, weil die Löschung des Videos ‚Durchsicht: Aachener Impf-Monolog‘ völlig indiskutabel ist und keinen Bestand haben wird. Der Sachverhalt ist bereits vor Gericht anhängig. Diese Verwarnung entfällt also. Dies gilt auch für die Verwarnung zu dem Indubio-Podcast „Flg.126 – Der Staatsvirus“. Denn Sie selber haben diesen auf unsere Beschwerde wiederhergestellt.“

Ist es nicht längst zu spät?

Nun, da praktisch fast alle Internetseiten, die auch nur ein wenig von der Regierungslinie abweichen von der all gegenwärtigen Zensur betroffen sind, frage ich mich: Ist es nicht längst zu spät, hier noch auf einen Umschwung unter dem gegenwärtigen Regime und seiner Justiz zu hoffen? Wer kann es sich schon finanziell leisten, jede Zensurmaßnahme vor Gerichten zurückzuklagen?

Hätte es nicht bereits vor mehr als 4 Jahren eine große Solidarität der „alternativen Medien“ geben müssen, als es bereits vor dem Netzdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas Reinigungsaktionen gab? Und es so üblich war, dass – wenn es einen erwischte – die anderen weggeschaut haben, einfach erleichtert, dass es sie nicht getroffen hatte (oder noch schlimmer, wie die Redaktion des Magazins Unzensiert.at, sich von den Zensierten schnell distanzierte). Auch das generelle Interesse an dem Kampf für Meinungsfreiheit hielt sich gerade bei den eher altkonservativen Kreisen, die sich bewusst nicht als liberal-konservativ verstehen wollten, deutlich in Grenzen.

Nun haben wir eine Lage, die ganz sicher viel Geld in die Kassen von auf das Gebiet spezialisierten Rechtsanwälten spülen kann, aber nur einzelne Symptome kurz wie mit einem Schmerzmittel ruhig stellt.

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