(zum Beitragsbild oben: Pixabay – Screenshot via FW)
Der Verfassungschutz in Thüringen muss laut Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshof Auskunft darüber geben, wie viele Fake-Accounts zur Spionage angelegt wurden, um V-Leute in AfD-Kreise einzuschleusen und Interna auszuspionieren.
Wie der »MDR« berichtete, hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof der AfD-Klage zur Auskunftspflicht über verdeckte Verfassungsschutz-Ermittlungen in Chat-Gruppen (zumindest in großen Teilen) stattgegeben.
So wurde erreicht, dass Landtagsabgeordnete erfahren dürfen, wie viele »Fake-Accounts« zu ihrer Partei oder in deren Umfeld im Einsatz sind.
Das ist wichtig. Denn bislang ist völlig unklar, welche Aussagen, die gegen die AfD verwandt werden, wirklich aus dem Umfeld der AfD stammen. Denn viele könnten durch sogenannte V-Leute eingebracht worden sein, um die AfD zu deskreditieren oder AfD-ler zu bestimmten Aussagen zu animieren. Auch um AfD-ler auszuspionieren, werden mutmaßlich V-Leute genutzt, die sich dann zum Beispiel in Chat-Gruppen einschleusen, um Interna zu erfahren.
Allerdings gibt es beim Gerichtsurteil Einschränkungen. So dürften die sogenannten Quellen nicht gefährdet werden.