Gesetzgeber als Gesetzesbrecher
CDU-Bundestagsfraktionsvorsitzender Jens Spahn und sein Mann sind im Papa-Glück, liest man dieser Tage in der Presse. Dass die beiden glücklichen Papas in diesem Zusammenhang etwas getan haben, das in Deutschland einen Gesetzesbruch darstellt, scheint niemanden zu stören. Es erfolgt lediglich ein neutraler Hinweis, dass Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist. Die wenigsten erwähnen dabei, dass die Leihmutterschaft oft unter Tatbestand des Menschenhandels fällt. Die Frage nach den Lebensbedingungen der Mutter, ob sie sich in einer Notsituation befunden hat oder ob Span Verantwortung übernimmt für ihr weiteres Schicksal, wird nicht gestellt.



















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