„IM Erika“? Veröffentlicht endlich die Stasi-Akte von Frau Merkel!

In einem Aufsehen erregenden Tweet hat Hans-Georg Maaßen gefordert, endlich die Stasi-Akte von Angela Merkel zu veröffentlichen. Bereits vor mehr als einem halben Jahr ist Marcel Luthe, der vor Gericht erstritt, dass die Berliner Skandal-Wahlen wiederholt werden mussten, erneut vor Gericht gezogen, um an die Stasi-Akte von Angela Merkel heranzukommen. Wurde Merkel in Moskau ausgebildet und arbeitete direkt für den KGB?

Der bisherige Stand der Causa: Nicht nur Luthe wird der Zugang zur Akte verweigert, auch der zuständige Richter am Berliner Verwaltungsgericht hat die Unterlagen noch nicht zu sehen bekommen. Begründung: Nach Ansicht des Bundesarchivs könnte „das Bekanntwerden des Inhalts der Urkunden, der Akten, der elektronischen Dokumente oder der Auskünfte dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten“ (Quelle)

Merkel will Veröffentlichung um jeden Preis verhindern

Oder um es unverblümter zu sagen: Die Veröffentlichung der Akte könnte den Mythos von der lieben Mutti Merkel endgültig zerstören. Kein Wunder, dass Merkel selbst sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dass ihre Akte bekannt wird.

Anlässlich der unerträglichen Stellungnahme Merkels zu den Debatten der vorigen Woche im Bundestag, die Merz schamlos in den Rücken fiel, fordert nun auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen:

„Die Veröffentlichung der Stasi Akte der Frau Merkel ist im Interesse der Demokratie notwendig, weil die Bürger einen Anspruch darauf haben zu erfahren, ob sie von einer ehemaligen Operativen des MfS und/ oder KGB regiert worden sind. Wäre sie nur eine einfache Mitarbeiterin einer Verwaltungsbehörde gewesen, hätte ihre Akte längst vorgelegt werden müssen.“ (Quelle)

IM Erika?

Hintergrund: Ein Gerücht, dass Angela Merkel inoffizielle Mitarbeiterin des Staatssicherheitsdienstes der DDR gewesen sei, gibt es schon lange, Beweise dafür hingegen nicht. In den Weiten des Internets findet sich immer wieder die Behauptung, dass Merkel als „IM Erika“ für die Stasi gespitzelt haben soll. Angebliche Belege dafür entpuppen sich bereits nach kurzer Recherche schlichtweg als unwahr, mitunter gar als böswillige Fälschung.

Der Historiker Hubertus Knabe, jahrelanger Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und ausgewiesener Fachmann für durch die Stasi in der DDR begangenes Unrecht, beschäftigte sich in der Vergangenheit ausführlich mit Angela Merkel und dem Themenkomplex „IM Erika“. Er hat seine Untersuchungen dazu auf seiner Internetseite ausführlich veröffentlicht.

Knabe kommt zu dem Schluss: „Für die Behauptung, Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte unter dem Decknamen „Erika“ für den Staatssicherheitsdienst gearbeitet, gibt es keinerlei Belege. Sollte es einen entsprechenden IM-Vorgang gegeben haben, müssten selbst im Fall seiner Vernichtung zumindest noch Spuren davon erhalten sein.“ Das aber sei „nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht der Fall“, heißt es auf seiner Internetseite. – So der Nordkurier im Juni 24.

„Bekanntwerden könnte dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten“

Inzwischen hat sich Knabe erneut, ganz aktuell zur Causa geäußert: „Ich habe nie verstanden, warum bislang kein einziges Medium auf Herausgabe der Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel geklagt hat. Nur Luthe hat dies 2024 getan: Die Haltung des Bundesarchivs, keinerlei Unterlagen herauszugeben, ist m.E. rechtswidrig.

  • Als Mitglied der #FDJ-Leitung ihres Instituts war Merkel Amtsträgerin
  • Als Pressesprecherin des Demokratischen Aufbruchs war sie Person der Zeitgeschichte
  • Wahrscheinlich war sie auch Begünstigte des MfS.

Das zu prüfen wäre Aufgabe des Verwaltungsgerichts. Das Bundesarchiv hat dies abgelehnt. Aufhorchen lässt die Begründung, dass das „Bekanntwerden […] dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten“ könnte. In den USA wäre dies undenkbar. Vielleicht mag G.Luthe über den aktuellen Stand berichten?

Merkel gehört vor Gericht

Warum jedoch sowohl Behörden als auch Merkel die Veröffentlichung der Akte so vehement bekämpfen, bleibt weiterhin rätselhaft und deutet eher darauf hin, dass sich eben dort jene Belege finden, die Knabe bislang vermisst.

Aber ganz unabhängig davon, was in dieser ominösen Akte steht, gilt doch, was Michael Klonovsky in der ihm ganz eigenen messerscharfen Art formuliert hat:

Merkel gehört vor Gericht wegen massenhafter Anstiftung oder Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 u. 97 Aufenthaltsgesetz sowie der Beihilfe zu abertausenden

Straftaten gegen Leib, Leben, sexuelle Selbstbestimmung deutscher Staatsbürger.

Außerdem wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Annullierung der Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Kemmerich, ein klarer Fall der Nötigung von Verfassungsorganen nach § 105 StGB incl. Anstiftung von Übergriffen auf den demokratisch gewählten MP, dessen Familie und Haus.

Und danach gehört sie an den Schandpfahl.

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