Amtsgericht Kenzingen

Mutieren Amtsgerichte zu Strafgerichtshöfen?

Wie hier auf Ansage! bereits berichtet, verurteilte mich das Amtsgericht Kenzingen am 3. Juli 2024 zu drei Monaten Gefängnis oder 4.500 Euro Strafe aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Anschuldigung einer angeblichen „Volksverhetzung“ nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Es ging dabei um einen Artikel aus dem Jahr 2019, in dem ich wiederholte Tötungen durch Muslime im nahen Offenburg beklagt hatte. Anzeigt wurde ich in Erlangen (vermutlich aus dem Umfeld einer dortigen Großmoschee), angeklagt durch eine junge Staatsanwältin und abgeurteilt durch eine ebenfalls junge Richterin. Gegen das offensichtliche und eklatante Fehlurteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

Dem Islam wird der grüne Teppich ausgerollt

Unser (?) „Verfassungsschutz“-Präsident Thomas Haldenwang hat kein Problem mit einem Scharia-Kalifat statt der Demokratie auf der Grundlage unseres Grundgesetzes, das er eigentlich schützen müsste. Die tausendfach öffentlich erhobene Forderung von Muslimen nach einem hiesigen Kalifat, als einer Art Islamischer Staat (IS) Deutschland, sei so selbstverständlich wie linke Forderungen nach einem sozialistischen oder kommunistischen Staat, findet der Chef des Inlandsgeheimdienstes. Nun denn. Allein die Mobilisierung und ein Aufruf zum Kampf gegen unseren Staat seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nur zu, also?

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