Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge zur Ausgangssperre aus Furcht vor mehr Coronatoten ab!

von Michael van Laack (Philosophia Perennis) Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausgangssperre der „Bundesnotbremse“ mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, sei zwar nicht von der Hand zu weisen. Aber das wolle man nicht im Eilverfahren entscheiden. Gern wird daher das politische besetzte Bundesverfassungsgericht nach der Bundestagswahl darüber entscheiden und informieren, ob 80 Millionen Bürger für Wochen oder Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge zur Ausgangssperre aus Furcht vor mehr Coronatoten ab!