Ermächtigungsgesetz

WHO will Pandemievertrag zementieren – auf Biegen und Brechen

Es ist ein völkerrechtliches Ermächtigungsgesetz mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen, vager und nebliger Sprache, durchsetzt mit immer wieder und wieder wiederholten Wort- und Satzketten, mit vielen unverständlichen und undeutlichen Akronymen, ganz das Gegenteil von dem in nicht nur unserem Grundgesetz, unserer Verfassung, verankerten Bestimmtheitsgebot. Ein Gastbeitrag von Uwe G. Kranz.

Corona-Aufarbeitung? Sie tun es schon wieder!

Ausflüchte die jetzt Konjunktur haben: „Nachher ist man immer schlauer. Wir wussten es einfach nicht besser. Heute würden wir vieles nicht mehr tun. Wir haben aus den Fehlern gelernt und würden einiges anders machen“. So tönen SIE heute. SIE, die Mafia aus Pharmaproduzenten, gekauften Virologen, Expertenräten die den Politkern soufflierten, ein Ethikrat der allen Schandtaten die Hemmung nehmen sollte, Juristen die das Grundgesetz aushebelten mit Spezialgesetzen, die als „Ermächtigungsgesetz“ 2.0 in die unrühmliche deutsche Geschichte eingingen. Denn im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde der Staat an nicht weniger als 28 Stellen „ermächtigt“, Grundrechte außer Kraft zu setzen. Und das, obwohl in keinem Gesetz von einer „Pandemie“ die Rede war sondern nur von „Epidemie“. Doch die „ehrenwerte Familie“ hielt zusammen wie Pech und Schwefel. Das Ergebnis des inszenierten Theaters kennen wir, wenn auch nicht den letzten Akt des Dramas.

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