Gericht: Man darf Strack-Zimmermann als „Kriegstreiberin“ bezeichnen

Agnes Strack-Zimmermann steht nicht nur für wilde Anti-Russland-Propaganda (zuletzt „Putins Folterkeller für Kinder“), sondern auch dafür, dass sie gerne Kritiker mit juristischen Klagen überzieht. Doch nun hat sie von einem Gericht, dem die Meinungsfreiheit noch etwas wert ist, eine deutliche Abfuhr bekommen.