Kriegstreiber

EU blockiert nun auch das russische Kaliningrad

Es ist nicht lange her, dass Israel die Blockade des Gazastreifens vorgeworfen wurde. Dieser Vorwurf wurde erhoben, obwohl Israel dort einen Feind vor der eigenen Haustür hatte, der die Juden „from the river to the sea“, also aus ihrer Heimat ins Meer zu treiben trachtet – und ihn dennoch mit Wasser und Energie versorgte. Ebenso hielt Israel für internationale Nahrungsmittelhilfe stets seine Grenzen offen, während  die Hamas und einheimische Clans Hilfslieferungen beschlagnahmten und an die eigene Bevölkerung zur Finanzierung ihres schändlichen Terrors zu Wucherpreisen verkaufte. Doch jetzt tut die EU genau das, was sie Israel vorwarf: Brüssel blockiert Verkehr zwischen Russland und seiner Exklave Kaliningrad (das ehemalige deutsche Königsberg). Dies kommt einer Kriegserklärung an Russland gleich – denn Anschläge auf die Infrastruktur eines Landes berechtigen den Angegriffenen gemäß internationalem Völkerrecht eigentlich zu kriegerischen Maßnahmen.

Petr Bystron: „Die Kriegstreiber wollen uns schaden“

Petr Bystron, außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der AfD, steht seit einigen Tagen mächtig unter Beschuss. Er soll für Interviews mit dem pro-russischen Sender “Voice of Europe” (VoE) 20.000 Euro erhalten haben, was ihm als Bestechung ausgelegt wird. Bystron selbst bestreitet die Vorwürfe. Nun äußert sich der Politiker mit tschechischen Wurzeln gegenüber Ansage! exklusiv zu den drei dringendsten Fragen der Affäre.

Kriegskabinett Scholz gegen Volksentscheid

Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam / Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V. Unsere Parteien-Oligarchie garantiert, dass Träume von direkter

Kriegseintritt Deutschlands gegen Russland wäre Angriffskrieg

Das Abrutschen führender deutscher Politiker in die Schwerstkriminalität ist nach Corona nicht zuende, sondern scheint schneller denn je voranzugehen. Ein Kriegseintritt Deutschlands gegen Russland wäre als Angriffskrieg zu werten, auf den nach § 80 StGB (in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 Grundgesetz) eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht.

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