Deutsches Rentensystem ist teils rücksichtslos
Leserzuschriften und Foreneinträge zu meinem letzten Ansage!-Artikel waren durchsetzt von Häme über meinen persönlich erlebten finanziellen Windkraft-Flop – bis hin zu der Unterstellung, ich als Autor wisse nicht, wovon ich schreibe. Dabei offenbarten einige der Kommentarschreiber ein erstaunliches Unwissen; einer schrieb etwa: „Rente: das ist natürlich vollkommener Quatsch, das(s) nach 47 Beitragsjahren noch ein Abschlag abgezogen wird.“ Eine solche Zuschrift unterstellt nicht nur dem Autor, sondern auch Ansage! zu Unrecht, dass die hier zu Wort kommenden Stimmen Fake-News in die Welt setzen. Deshalb nachfolgend eine kleine Nachhilfe. Deutschland scheint das einzige Land zu sein, in dem die Beitragsjahre für Rentenabschläge beim Rentenzugang keine Rolle spielen. Leider ist dazu im Internet kein Vergleich zu finden. Dafür stieß ich jedoch auf diese aufschlussreiche Quelle. Für die Abschläge betreffs Höhe des Rentenanspruchs ist in Deutschland tatsächlich nur das Rentenzugangsalter, die sogenannte Regelaltersgrenze maßgebend, nicht die Beitragsjahre.