Meinungsverurteilung „Im Namen des Volkes“?

Schon der Titel meiner Verurteilung „im Namen des Volkes“ ist eine Verhöhnung der Grundsätze unseres Rechtsstaates: Wie bereits publiziert, wurde ich am 3. Juli 2024 von einer jungen Richterin namens Dirkmann am Amtsgericht Kenzingen in „kurzem Prozess“ zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, sollte ich keine 4.500 Euro an die Staatskasse zu zahlen bereit sein. Die „Verurteilerin“ folgte damit eins zu eins dem Strafbefehl und der Anklage einer äußerlich noch jüngeren Staatsanwältin namens Kästle. Diese lastete mir einen Artikel aus dem Jahr 2019 (!) an, den ich verfasst hatte, als in Offenburg wieder einmal ein Einheimischer Opfer eines „nicht schuldfähigen“ strenggläubigen Moslems geworden war. Anders als diese Klientel jedoch wurde ich für meine verbreitete Meinung als durchaus schuldfähig und “schuldig” abgeurteilt. Der Mörder ist zwischenzeitlich „Freigänger“.