Ist es respektlos, an einem Bettler vorbeizugehen, ohne ihm etwas Kleingeld in seinen Hut zu geben?
Hierüber kann man geteilter Meinung sein. Muss man einem Bettler im Deutschen Bundestag unbedingt zuhören? Auch darüber kann man geteilter Meinung sein. Beide Meinungen sind völlig legitim. Nun hat also ein Bettler aus der Ukraine im Bundestag eine Bettelrede gehalten. Das kann er machen. Er war ja von der Bundesregierung explizit dazu eingeladen worden, seinen Bettelbrief dort mündlich vorzutragen. Der Publizist Klaus Kelle schreibt in einem Gastbeitrag bei reitschuster.de von einer „historischen“ Rede und von einem „Zirkus“, den die AfD und das BSW darum gemacht hätten.