Kriegseintritt Deutschlands gegen Russland wäre Angriffskrieg

Das Abrutschen führender deutscher Politiker in die Schwerstkriminalität ist nach Corona nicht zuende, sondern scheint schneller denn je voranzugehen. Ein Kriegseintritt Deutschlands gegen Russland wäre als Angriffskrieg zu werten, auf den nach § 80 StGB (in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 Grundgesetz) eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht.