Sachsen-Anhalt

Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verwendung einer verbotenen Parole

Höcke wird weiterhin Spitzenkandidat der AfD in Thüringen sein

Drei Wörter, ein Urteil: Ein Gericht hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine verbotene Parole benutzt hat, die auch im Dritten Reich von der SA benutzt wurde. Höcke bestreitet, vom NS-Hintergrund der Parole gewusst zu haben und verweist darauf, dass die Parole auch vorher schon verwendet worden war.

Vorsicht ist geboten: Wer CDU wählt, wählt unter Umständen die Linkspartei

Weichenstellung Richtung Einheitspartei: Wenn es um den Machterhalt oder die Möglichkeit geht, zu regieren, sind alle Mittel recht. Zwar ist dies in Deutschland derzeit nicht so einfach, denn von linker Seite wurden Brandmauern errichtet, an die sich gefälligst alle anderen Parteien auch zu halten haben. Allerdings kann sich dies schnell ändern, wie eine Äußerung des schleswig-holsteinischen CDU-Ministerpräsidenten Daniel Günther. Denn der findet die Linkspartei plötzlich ganz toll. Auch wenn er gleich ein bisschen zurückrudert.

Welche Wortkombinationen nun verboten sind

Es fällt zugegebenermaßen etwas schwer, mit Björn Höcke warm zu werden. Er bietet durchaus immer wieder Angriffsfläche für vieles, was er äußert. Das ist zwar bei jedem anderen Politiker auch der Fall, der sich kritisch und vor allem zum Mainstream kontrovers äußert; doch Höcke kontert die Angriffe nun einmal selten mit der gebotenen Eloquenz und Schlagfertigkeit. Als er meinte, Deutschland sei nicht das Sozialamt der Welt, und dafür Prügel einstecken musste, hätte er seinen Gegnern besser entgegengehalten: „Leute, dann habt den Mut und ruft in die Welt hinaus: Doch, wir sind das Sozialamt der Welt, kommt und labt euch!“ Oder als ihm das Berliner “Schandmal” um die Ohren gehauen wurde hätte er zurückfragen können: “Ist der Holocaust denn keine Schande, seid ihr vielleicht stolz darauf?“

Die Altparteien wollen die Alternative für Deutschland verbieten – wieder einmal

„Die AfD ist eine Bedrohung für die Demokratie!“ – so schallte es einem mittlerweile fast täglich aus dem Fernsehen und dem Radio entgegen. Neben Frau Esken (SPD) und Herrn Wanderwitz (CDU), haben sich inzwischen viele weitere Vertreter der Altparteien dahingehend geäußert, dass sie am liebsten so schnell wie möglich ein Verbotsfahren gegen die Alternative für Deutschland eröffnen möchten. Als Begründung wird die Einstufung der AfD als „Rechtsextrem“ der – weisungsgebundenen – Verfassungsschutzämter in drei ostdeutschen Bundesländern angeführt – namentlich betrifft das Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Diese drei Bundesländer sind nun exakt jene, in denen die AfD derzeit die stärkste politische Kraft darstellt und wo sogar eine alleinige Regierungsbildung in den Bereich des Möglichen gerückt ist. Ein Zyniker würde nun anmerken, dass genau dieser Umstand der Grund für die hysterischen Rufe nach einem Verbotsverfahren ist, speziell von Seiten der SPD, die in den Umfragen in Sachsen derzeit bei 3% steht, während die AfD dort 37% der Wähler auf sich vereinen kann.

Deutschlands Antisemitismus-Problem

von Vera Lengsfeld Seit einem Monat tobt der antisemitische Mob auf unseren Straßen. Alle, die dafür ein gewisses oder sogar

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