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Je höher die Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen ansteigen, desto schriller werden die Rufe der Altparteien nach einem Verbot der unliebsamen Konkurrenz. Ein Gastbeitrag von Sven Korte.
„Die AfD ist eine Bedrohung für die Demokratie!“ – so schallte es einem mittlerweile fast täglich aus dem Fernsehen und dem Radio entgegen. Neben Frau Esken (SPD) und Herrn Wanderwitz (CDU), haben sich inzwischen viele weitere Vertreter der Altparteien dahingehend geäußert, dass sie am liebsten so schnell wie möglich ein Verbotsfahren gegen die Alternative für Deutschland eröffnen möchten. Als Begründung wird die Einstufung der AfD als „Rechtsextrem“ der – weisungsgebundenen – Verfassungsschutzämter in drei ostdeutschen Bundesländern angeführt – namentlich betrifft das Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Diese drei Bundesländer sind nun exakt jene, in denen die AfD derzeit die stärkste politische Kraft darstellt und wo sogar eine alleinige Regierungsbildung in den Bereich des Möglichen gerückt ist. Ein Zyniker würde nun anmerken, dass genau dieser Umstand der Grund für die hysterischen Rufe nach einem Verbotsverfahren ist, speziell von Seiten der SPD, die in den Umfragen in Sachsen derzeit bei 3% steht, während die AfD dort 37% der Wähler auf sich vereinen kann.
Doch wie sind eigentlich die rechtlichen Grundlagen, um ein Parteiverbot zu eröffnen?
Aus der bitteren Erfahrung der 1930er-Jahre heraus, sind die Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sehr hoch angesetzt. Da der Gesetzestext für den Durchschnittsbürger schwere Kost ist, kann man Artikel 21 des Grundgesetzes vereinfacht wie folgt zusammenfassen: Eine Partei kann dann verboten werden, wenn sie „eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einnimmt und es gute Chancen gibt, dass sie dieses Ziel in die Tat umsetzen kann. Letzteres war einer der Hauptgründe dafür, dass die beiden Verbots-Anträge gegen die NPD (2001 – 2003 und 2013 – 2017) gescheitert sind. (Der andere Hauptgrund war, dass die NPD zum größten Teil von den Verfassungsschutz-Ämtern geleitet worden ist und zwei von fünf Mitgliedern V-Leute der Behörden waren.)
Doch genau das letzte Argument – die Chance, etwas zu bewirken – wird nun gegen die Alternative ins Feld geführt, denn vor allem in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen, besteht eben die realistische Möglichkeit, dass die AfD in Regierungsverantwortung kommen kann.
So kommt es, dass der ehemalige Ost-Beauftrage Markus Wanderwitz sich offen hinstellen und vor den Medien behaupten kann: „Mittlerweile ist die AfD das, was die NPD gewesen ist. Rechtsradikaler geht‘s nicht.“ Ein AfD-Verbotsverfahren habe aus seiner Sicht daher „ausgezeichnete Chancen“.
Nebenbei: Bei der Bundestagswahl 2021 verlor Herr Wanderwitz im Bundestagswahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II sein Direktmandat mit 23,7 Prozent der Erststimmen gegen den Kandidaten der AfD Mike Moncsek, der 28,9 Prozent der Erststimmen erhielt.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Was die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Thüringen als „gesichert Rechtsextrem“ angeht, so hat das Verwaltungsgericht Gera hat diese Einstufung eigentlich auseinandergenommen.
Der Verfassungsschutz Sachsen stuft die AfD auch als gesichert rechtsextrem ein, hält aber den Bericht oder das Gutachten darüber als „Geheimsache“ unter Verschluss. Die Gründe, die für ein Verbot aufgeführt werden, sind derart allgemein und schwammig gehalten, dass man sie eigentlich auch auf jede andere Partei anwenden könnte. Man sollte erwarten, dass diejenigen, die ein Verbot der AfD fordern, ihre besten Argument nennen, aber da kommt nicht viel. Man darf auch den Umstand nicht außer Acht lassen, dass der Verfassungsschutz, als weisungsgebundene und dem Innenministerium unterstellte Behörde, treu und brav die „Befehle“ ausführt, die er von oben erhält.
Zudem ist es in einer Demokratie äußerst unüblich, eine legitimierte Partei zu verbieten. Und die Alternative ist eine demokratisch legitimierte Partei, denn andernfalls wäre sie in Deutschland gar nicht erst zugelassen worden. Parteiverbote kennt man eigentlich nur aus Diktaturen, jedoch nicht im sogenannten „Westen“. (Und ja, es gab auch in Deutschland Ausnahmen.)
So „umstritten“ mancher Politiker in den Niederlanden, in Italien oder Schweden auch sein mag, niemand wäre in diesen Ländern je auf die Idee gekommen, den betreffenden Politiker oder dessen Partei verbieten zu lassen. Eine Ausnahme in den westlichen Ländern bilden hierbei die USA, wo die Demokraten gerade versuchen, Donald Trump von den Wahlen auszuschließen und eben Deutschland, wo man die Alternative, deren Politiker, deren Mitglieder und deren Wähler mit geheimdienstlichen Methoden bekämpft.
Dabei ist die größte Sorge des Altparteien-Komplexes und der Medien nicht einmal, dass die AfD in Regierungsverantwortung kommen könnte. Nein, deren größte Sorge ist, dass die AfD gut regieren könnte und so die Inkompetenz und die zerstörerische Politik der aktuellen Regierung (und deren Vorgängern) noch deutlicher dokumentiert.
Jene Leute, die nun erneut ein Verbot der AfD fordern, halten sich ernsthaft für die einzig wahren Demokraten. Dieses Verhalten könnte in jedem Psychologie-Lehrbuch als Musterbeispiel für Projektion stehen – in Anderen das zu sehen und zu verurteilen, was man selbst in sich hat. Man will einfach nicht wahrhaben, dass man selbst das Problem ist. Die Politik verfolgt die Interessen von Minderheiten und Ideologen, dient aber schon lange nicht mehr dem Wohl der breiten Bevölkerung. Eine Politik, die erkennbar gegen die Interessen weiter Teile der Bevölkerung gerichtet ist, kann nicht ernsthaft erwarten, dass man ihr widerspruchslos zustimmt.
Und es war eben nicht die Alternative für Deutschland, die eine Impfpflicht einführen wollte, die eine Ausgangssperre verhängt und die Bürgerrechte außer Kraft gesetzt hat – das waren die Altparteien. Ebenso wenig ist die Alternative für die unbegrenzte Zuwanderung, den Verfall der inneren Sicherheit, die hausgemachte Energiekrise und die Abwanderung der Industrie verantwortlich – auch das ist das Werk der Altparteien.
Diejenigen, die der AfD die Zerstörung der Demokratie und die Spaltung des Landes vorwerfen, sind so blind in ihrem Hass, dass sie gar nicht merken, dass sie es sind, die die Demokratie mit ihren unredlichen Methoden zerstören.
Und wie soll es weitergehen, sollte die Alternative tatsächlich verboten werden? Danach wird es weitere Parteiverbote geben. Wer könnte als nächstes das Ziel eines solchen Verbots-Antrages sein?
Die gerade erst im Entstehen begriffene WerteUnion unter Herrn Maaßen? Die Freien Wähler unter Herrn Aiwanger? Oder etwa die CDU, weil sie nicht „links“ genug ist und nicht genug „Haltung“ zeigt?
Sollte diese Büchse der Pandora erst einmal geöffnet werden, dann wird die Demokratie in unserem Land endgültig zu Grabe getragen.
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