Krankenversicherung auf alles ist krank
Kaum jemandem ist bekannt – und als Posse unseres sogenannten Sozialstaates bewusst –, dass Eheleute auf die Hinterbliebenenrenten ihres verstorbenen Partners Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Noch toller wäre es, würden auf diese wegen eines Todesfalles ausgezahlten Renten auch noch Rentenversicherungsbeiträge fällig. Als Begründung wird etwa hier angeführt: “Wenn der verstorbene Partner sozialversicherungspflichtig angestellt war, dann wird von den jeweils zugesprochenen 25 oder 55 Prozent Rente an den Hinterbliebenen ein (eigentlich hypothetischer) Krankenkassenbeitrag weiter abgezogen. Warum? Weil man die Hinterbliebenenrente rechtlich als Einkommen ansieht – und von jedem sozialversicherungspflichtigen Einkommen wird ein entsprechender Anteil dafür abgezogen.“