Berlin: Katholische Gemeinde will Gottesdiensterlaubnis zu Ostern per Gericht erzwingen

* von David Berger (Philosophia perennis)

Das Institut St. Philipp Neri, eine „Gesellschaft päpstlichen Rechts“, ist als katholische Institution in Berlin etwas ganz Besonderes. Das zeigt sie nun wieder auf Aufsehen erregende Weise: Die Gemeinde will, mit Propst Dr. Gerald Goesche an der Spitze, durchsetzen, dass den Gläubigen die Türen der Kirche zu den Ostergottesdiensten nicht verschlossen bleiben.

Felizitas Küble berichtete bereits vor einigen Tagen auf dem „Christlichen Forum“: Das Institut St. Philipp Neri in Berlin ist eine „Gesellschaft päpstlichen Rechts“, was bedeutet, dass sie nicht dem Ortsbischof, sondern allein dem Vatikan unterstellt ist. Das Institut feiert die heilige Messe seit Jahrzehnten im traditionellen Ritus.

Wie ihr Gründer und Leiter, Propst Dr. Gerald Goesche, am 27. März 2020 auf seiner Homepage mitteilt, möchte er hinsichtlich der Instituts-Kirche St. Afra eine gerichtliche Erlaubnis zum Gottesdienst einholen.

Jetzt schon wird weiter die Mundkommunion ausgeteilt

Im Einzelnen schreibt er folgendes:

„Zur Zeit sind leider auch in St. Afra alle öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt. Allerdings können Sie weiter zur Anbetung, Beichte und Kommunion kommen. Wir werden allerdings versuchen, beim Verwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Anordnung zu erwirken, die es uns ermöglicht, weiterhin Gottesdienste mit bis zu 50 Gläubigen zu feiern.

Nach unserer Auffassung ist das ausnahmslose Verbot sämtlicher öffentlichen Gottesdienste unverhältnismäßig, weil die Gesundheit der Gläubigen in unserer Kirche – vor allem durch Markierung von Sitzplätzen im richtigen Abstand – deutlich effektiver zu gewährleisten ist als in vielen Supermärkten, welche ja geöffnet bleiben.

Genaue Markierungen zeigen Gottesdienstbesuchern, wo sie sitzen dürfen

Grundrecht auf Religionsfreiheit ausgehebelt

Auf dem Hintergrund dieser Tatsache halten wir die gegebene schwere Einschränkung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für nicht akzeptabel.

Zu bedenken ist auch, dass – um es weltlich auszudrücken – die psychologischen Beeinträchtigungen für die Gläubigen sehr schwerwiegend sind. So scheint auch die Verhältnismäßigkeit der möglichen leiblichen Folgen des Coronavirus und der seelischen Belastungen durch den Gottesdienstentzug (vor allem an den österlichen Tagen!) mehr als fragwürdig.“

Nach unserer Auffassung ist das ausnahmslose Verbot sämtlicher öffentlichen Gottesdienste unverhältnismäßig, weil die Gesundheit der Gläubigen in unserer Kirche – vor allem durch Markierung von Sitzplätzen im richtigen Abstand – deutlich effektiver zu gewährleisten ist als in vielen Supermärkten, welche ja geöffnet bleiben. Auf dem Hintergrund dieser Tatsache halten wir die gegebene schwere Einschränkung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für nicht akzeptabel.

Seelische Belastungen durch den Gottesdienstentzug

Zu bedenken ist auch, dass – um es weltlich auszudrücken – die psychologischen Beeinträchtigungen für die Gläubige sehr schwerwiegend sind. So scheint auch die Verhältnismäßigkeit der möglichen leiblichen Folgen des Coronavirus und der seelischen Belastungen durch den Gottesdienstentzug (vor allem an den österlichen Tagen!) mehr als fragwürdig.“ – soweit Prälat Goesche.

Sollte sich Goesche durchsetzen, wäre dies ein enormer Gewinn für die Gläubigen – allerdings auch eine peinliche Niederlage für die restlichen Verantwortlichen in den Kirchen, die vorschnell auf die Direktiven des Systems Merkel zum Shutdown auch des kirchlichen Lebens zustimmend reagiert haben.

Hier geht es zur Internetseite der Gemeinde

Alle Fotos: (c) Institut St. Philipp Neri Berlin, flickr CC2.0

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