Die klassische UFO-Sichtung bei Langenargen, Pseudoskeptiker und Dr. Bick

  • von Roland M. Horn

Eine der interessanten UFO-Sichtungen in Deutschland spielte sich am 24.02.1977 in Langenargen am Bodensee ab. Der Fall wurde damals von der UFO-Forschungsgruppe MUFON-CES untersucht und von deren damaligem Leiter Illobrand von Ludwiger in seinem Buch Der Stand der UFO-Forschung veröffentlicht. Von Ludwiger berichtet von Informationen aus dem italienischen Verteidigungsministerium in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 1977, nach denen ein Jagdflieger der italienischen Luftwaffe 23 Minuten lang von einem UFO verfolgt wurde, das von einem hellen Lichtkranz umgeben war. Sowohl das Flugzeug als auch das das Objekt legten während der Verfolgung etwa 375 Kilometer zurück. Der Pilot des Jagdfliegers flog nun eine Kurve von 270 Grad, und erst jetzt verschwand das Objekt über der Po-Ebene.

Von Ludwiger berichtet weiter, dass gegen zwei Uhr früh ein hell leuchtendes Objekt gesehen wurde, das vom Schweizer Bodensee-Ufer aus in Richtung Deutschland flog, und von Ludwiger spekuliert dahingehend, dass es möglicherweise das gleiche Objekt war wie jenes über Italien.

Bei Langenargen fuhren gegen 2:00 Uhr gerade zwei Männer nach Hause im Ortsteil Bierkeller. Ein Mann, der „Herr Sch.“ genannt wird, setzte seinen Kollegen „G.“ in auf dem Parkplatz des Café Waldeck ab, als beide sahen, wie zwei Objekte vom Bodensee herangeflogen kamen. Nun verließ auch Herr Sch. das Auto, um zusammen mit seinem Kollegen zu sehen, wie sich die beiden Lichter in zwei Reihen zu vier sehr hellen runden „Strahlern“ von drei Metern Größe auflösten, die sich an der Seite zweier zigarrenförmiger Objekte von 17 Meter Länge zu befinden schienen.

Die Lichter verharrten nun in 500 Metern Abstand bewegungs- und lautlos. Sie leuchteten ungefähr zwei Minuten lang die Gegend ab, wie die Zeugen von Ludwiger gegenüber berichteten. Die Strahler seien so hell gewesen. dass Herr G. die Hand vor sein Gesicht halten musste, um seine Augen zu schützen. Herr Sch. sagte, dass es so gewesen sei, als ob er von gigantischen Halogenstrahlern angestrahlt worden sei.

Die Lichter flackerten bzw. zitterten in schnellen Rhythmen und schienen „sich in sich selbst zu verändern“. Die beiden großen Objekte bewegten sich nun aufeinander zu, und als sie sich zu berühren schienen, waren sie – wie ausgeknipst – verschwunden. Nachdem Herr G. ins Haus gegangen war und die Tür hinter sich abgeschlossen hatte, waren die mysteriösen Lichter plötzlich wieder da, doch diesmal waren sie viel heller und näher, wie Herr Sch. feststellen musste – 50 Meter entfernt in 20 Metern Höhe. Nun bekam Herr Sch. es mit der Angst zu tun und wollte ins Haus flüchten, doch die Tür an der Südseite war verschlossen und so musste er wohl oder übel ich Richtung Lichter laufen, um zur Tür an der Nordseite zu kommen, aber festzustellen musste, dass diese ebenfalls verschlossen war.

So lief er zur Haustür des Nachbarhauses, um dort zu läuten. Herr G. konnte beobachten, wie Herr Sch. draußen herumlief und ins Haus zu kommen versuchte. Allerdings war er von dem Licht so gebannt und fasziniert, dass er unfähig war, sich zu rühren, und die acht Strahler kamen immer näher. Nun sah Herr G., wie die beiden inneren Strahlen miteinander verschmolzen und verschwanden, während die übrigen Strahlen näher zusammenrückten und ebenfalls miteinander verschmolzen.

Herr G. hingegen konnte dieses Schauspiel nicht verfolgen, weil er wegen der blendenden Helligkeit der Lichter nicht zu ihnen heraufschaute. Der von G. beobachtete Verschmelzungsprozess dauerte lediglich wenige Sekunden. In diese Zeitspanne konnte G. beobachten, wie es erst acht, dann sechs, dann vier, dann zwei Strahler waren und schließlich nur noch eines zu sehen war. Ein letzter Strahler verblieb jedoch, und es sah so aus, als ob er immer größer werden würde.

G. meinte, dass das Größerwerden des letzten Objekts sprunghaft bzw. ruckartig vor sich ging. Sch. warf sich hinter einen hohen Maschendrahtzaun, um sich dort zu verstecken. Hinter dem Zaun liegend konnte er einen sehr hohen und durchdringenden Pfeifton hören, der vom Objekt ausging. Er fühlte sich immer noch nicht sicher, sprang wieder auf und jumpte zum Nachbarhaus, wo er versuchte, mit Gewalt die Tür einzubrechen.

Vor dieser Tür stehend hörte er einen kurzen Pfiff, den er als „von ganz niedriger Frequenz“ beschrieb, spürte einen Luftzug und sah plötzlich – wie aus dem Nichts kommend – zwei fremdartige kleine Gestalten neben sich stehen.

Der Zeuge beschrieb die Gestalten als zwischen 1,10 und 1,30 Meter groß und einen menschlichen Körper habend. Ihre langen Armen reichten allerdings bis zum Knie herunter. Die Finger seien „seltsam verkrampft“ gewesen und erinnerten den Zeugen an Kinder mit spastischen Bewegungsstörungen. Das einzige Kleidungsstück, das Sch. erkennen konnte, war eine Art Halskrause mit etwa sechs bis sieben hellgrünen Zacken wie bei einem Harlekin. Geschlechtsmerkmale waren nicht erkennbar. Die Hautfarbe bezeichnete Sch. als „etwas heller wie bei Menschen“. Die Köpfe der Wesen waren kahl und völlig rund wie auch der deutlich sichtbare kleine Mund. Ohren und Nasen waren nicht erkennbar.

So standen diese seltsamen Gestalten da und wiegten ihre Oberkörper langsam hin und her. Die Augen wurden als „schräg, wie bei einem Chinesen“ beschrieben – eine Beschreibung, die sich bei Sichtungen von „Aliens“ häufig findet. Jedenfalls fixierten diese großen, schrägen Augen beharrlich Herrn Sch., der wie erstarrt dastand. Das größere Wesen befand sich in einer Entfernung von etwa einem Meter vom Zeugen entfernt, und das kleinere 90 Grad links davon. Der Zeuge: „Ich hab‘ die Leut‘ angeschaut, und die haben mich angeschaut…und da hab‘ ich einfach durchgedreht.“

In seiner Panik warf sich der Zeuge hilferufend gegen die Haustür der „Familie B“ und schlug die obere mittlere Glasscheibe ein, öffnete sie von innen und zog sich eine Schnittverletzung zu. So konnte er in den Hausflur der Familie B. kommen, die ihrerseits durch den Lärm aufgeschreckt war und an einen Einbruch denkend die Polizei anrief.

Nun kamen Frau und Herr B. die Treppe hinunter und fanden Herrn Sch. blutend am Boden liegen. Sch. sah sie und rief ihnen in schwäbischer Mundart „Da droba flieget se!“ zu, wobei er aufgeregt zum Himmel zeigte. Verständlicherweise hielten die Bs., die selbst die Licht nicht sehen konnten, den Mann für betrunken oder gar geistesgestört. Die Polizei traf nun alsbald ein und stellte fest, dass es sich um keinen Unfall handelte.

Gegen vier Uhr früh fuhr sie Sch. ins Friedrichshafener Krankenhaus, um seine blutende Hand zu versorgen und einen Alkohol-Test durchführen zu lassen, doch der Zeuge hatte lediglich 0,3 Promille, wie sich herausstellte.

Wie sich später zeigte, gab es unabhängige Zeugen in Abständen von 300 Metern, 1500 Metern und zehn Kilometern, die das helle Objekt ebenfalls gesehen hatten.

Nun wollte man herausfinden, was dem Zeugen, der Erinnerungslücken hatte, zwischen 2:30 und 3:30 Uhr geschehen war und leitete eine psychologische Untersuchung ein, die ergab, dass Herr Sch. ein traumatisches Erlebnis gehabt haben muss, das zu einer behandlungsbedürftigen Angstpsychose führte, so dass der Zeuge sich in psychotherapeutische Behandlung begeben musste.

Schließlich kam es zu einer Hypnoseregression, die am 12. Juni 1977 von Dr. med H. Bick, damals Leiter des Pfälzer Sanatoriums in Dahn/Pfalz, durchgeführt wurde. Die Behebung der Erinnerungslücken gelang nicht, jedoch konnte der Zeuge weitere Details beschreiben: So berichtete er von Schwimmhäuten zwischen den vier Fingern an den Händen der Gestalten.

Während der Hypnose gab Sch. an, das Gefühl gehabt zu haben, „mal weg vom Boden gewesen zu sein“, um weiter zu berichten, dass er nachher wieder auf dem Boden stand und die zwei Gestalten wieder neben ihm standen.

Die MUFON-CES untersuchte im Laufe der Jahre Herrn Sch. psychologisch, doch seine Ängste hatten sich bei der Drucklegung von von Ludwigers Buch noch nicht aufgelöst. Eine weitere geplante Hypnose-Regression konnte aus Kostengründen nicht durchgeführt werden, wie von Ludwiger schreibt.

Die MUFON-CES befand den Zeugen als absolut glaubwürdig.

Vollkommen anderer Meinung war da der Debunker Rudolf Henke, der im JUFOF 9/1993 eine „Neubewertung“ des Falles vornahm.

Henke versucht hier, den Zeugen Sch. als unglaubwürdig hinzustellen, in dem er eine Diskrepanz der Angabe des Zeugen, er habe 4 bis 5 Viertele Wein getrunken und dem gemessenen Promille-Wert, der tatsächlich gemessen wurde, sah.

Im Wortlaut schreibt Henke:

„Der Zeuge, der sein Erlebnis nach dem Besuch einer Gaststätte erfuhr, hatte angegeben, 4 bis 5 Viertele Wein getrunken zu haben. Wie die beiden MUFON-CES-Autoren schreiben, hätte ein Blutalkoholtest der Polizei einen Promilleanteil von 0,3 ergeben (v. Ludwiger, 1977, S.47f [Damit meint er den Artikel Untersuchungen von UFO-Berichten aus Deutschland 1977 von I. Brand, ein Pseudonym von von Ludwiger und dessen Kollege Adolf Schneider]). Wenn Herr Sch. jedoch nicht gelogen hat, dann hätte der Promillewert deutlich höher liegen müssen, da er ja mindestens eine ganze Flasche Wein getrunken. hatte! Es wäre im Übrigen das erste Mal, dass jemand angibt, mehr getrunken zu haben, als es tatsächlich der Fall gewesen ist. Man darf daher sogar annehmen, dass Herr Sch. in Wirklichkeit noch mehr Alkohol zu sich genommen hatte. Dass der Zeuge – um es vorsichtig auszudrücken – dem Alkohol zugeneigt war, lässt sich aus den von MUFON-CES-Untersuchern vorgenommenen Befragungen mehr als deutlich schließen […]“ (Henke In: JUFOF 3/1993, S. 73, Zitat an neue deutsche Rechtschreibung angepasst)

Diese Schätzung ist allerdings nur äußerst grob, denn es fehlen wichtige Parameter wie das Gewicht und die Größe des Zeugen, seine Konstitution, ob er etwas zum Alkohol gegessen hat, der Alkoholgehalt des Getränks und vor allen Dingen der Zeitraum, in dem der Alkohol getrunken wurde. Um zwei Uhr wollen die Zeugen die Bar „Magg“ verlassen haben, wie aus „Brand/Schneider 1977“ hervorgeht.

Einmal angenommen, dass der Alkohol zwischen 22:00 und 2:00 Uhr eigenommen wurde, müsste er um zwei Uhr etwa bei 0,8 gelegen haben, und wenn wir davon ausgehen, dass der Alkohol bei Männern in der Stunde um 0,2 Promille abgebaut werden kann, hätten wir um vier Uhr einen Wert von etwa 0,4, was der angegebenen Promilleangabe äußerst nahe kommt! Die Berechnung ist zwar äußerst grob, sie zeigt aber, dass die Angaben des Zeugen durchaus wahrheitsgemäß gemacht wurden sein können und es keinen Grund gibt, dem Zeugen vorzuwerfen, gelogen zu haben! Der Alkoholtest selbst muss gegenüber meiner Schätzung sehr genau gewesen sein, denn er wurde nicht durch das übliche „Blasen“ ermittelt, bei dem man möglicherweise schummeln kann, sondern erst im Krankenhaus bestimmt. Und dort geschieht die Bestimmung des Alkoholgehalts im Blut durch Blutabnahme.

Um seine These zu stützen, bezieht sich Henke auf eine Aussage auf S. 75 im Artikel von Brand und Schneider, nach der der Zeuge am Vortag besonders viel getrunken habe, was allerdings nichts Besonderes ist, da am Vortag Faschingsdienstag war, wie Henke zu erwähnen vergisst, obwohl dieser Sachverhalt im gleichen Satz in seiner Quelle erwähnt wird!

Die Krankheitssymptome, die Herr Sch, nach dem Vorfall den Aussagen eines Kollegen zufolge geschildert hatte, deuteten Henke zufolge „unmissverständlich“ auf die Folgen von Alkoholmissbrauch hin. Henke nennt hier: Erbrechen (Alkoholkatarrh), Frieren (Gefäßverengung), Schlafstörungen, Nachtschweiß sowie Magenbeschwerden. Bereits im Monat der Sichtung habe sich Herr Sch. plötzlich ein Magengeschwür zugezogen.

Nun muss dazu gesagt werden, dass „Krankheitssymptome“ wie „Frieren“, „Schlafstörungen“, „Nachtschweiß“ und „Magenbeschwerden“ sehr oft vorkommen und meistens profanere Ursachen haben. Hier sollte man also äußerst vorsichtig sein, bevor man einem UFO-Zeugen von diesen Angaben ausgehend, eine Alkoholsucht unterstellt!

Außerdem werden wir gleich sehen, dass die Symptome in diesem Zusammenhang deutlich für eine Veränderung des Zeugen nach seiner Sichtung sprechen.

Henke wundert sich auch darüber, dass der Zeuge angab, sich im Monat der Sichtung „plötzlich“ ein Magengeschwür zugezogen zu haben. Doch ist hier nicht die Annahme angebracht, dass in Wirklichkeit das Magengeschwür „plötzlich“ entdeckt wurde, während es schon längere Zeit bestand, auch wenn die befragte Hausärztin das Magengeschwür plötzlich entdeckt hat? Ich meine: Ja und kenne für derartige Szenarien auch ähnliche Szenarien aus meiner eigenen Familie!

Weiter weist Henke darauf hin, dass der Zeuge an „ständiger Angst und Unruhe“ gelitten habe. Er habe als mögliche Ursache unterschiedliche Erklärungen angegeben. Einmal resultiere die Angst daher, dass er glaubte, wesentliche Erlebnisse nicht parat zu haben, und ein anderes Mal habe er bei einer Befragung angegeben, zu befürchten, dass andere ihn nicht ernst nehmen würden. Henke erwähnt in diesem Zusammenhang, sich auf von Ludwiger berufend, dass drei Monate nach dem Erlebnis sich aufgrund eines MMPI-Tests  „Hinweise auf ungewöhnlich hohe innere Spannungen und Angstzustände ergeben“. Ein Psychologe habe sich dahingehend geäußert, dass die Ängste bei Herr Sch. die schlimmsten seien, mit denen er jemals konfrontiert worden sei.

Auch hier stellt sich für mich die Frage, inwieweit diese Informationen relevant für die Untersuchung sind; wissen wir doch, wie viele Mensch an derartigen Angststörungen leiden, oft auch, ohne den Grund zu kennen. Ich selbst gehöre dazu. Und ich habe noch keine kleinen Männchen gesehen.

Halluzinationen sind für eine Angststörung auch keineswegs typisch.

Henke schreibt weiter:

„Besonders interessant wird es, wenn wir die erste Beurteilung des MUFON-CES-Psychologen in Bezug zur Sichtung der beiden Wesen durch Herrn Sch. kennen:

‚Solche geschilderten >Nacherlebnisse< sind möglicherweise das Produkt der Erlebnisverarbeitung des Probanden. Diese Erlebnisverarbeitung ist subjektiv. Es ist eher wahrscheinlich, dass er diese Nacherlebnisse, ausgelöst durch reale Initialerlebnisse, zwar auch erlebt hat, allerdings visionsähnlich, wie in einem Tagtraum selbstprojiziert. In seiner Persönlichkeitsstruktur zeigt der Proband verschiedene neurotische Störungen, die sich zu einer Mischneurose und zu somatischen Störungen vereinen. Sowohl zwangsneurotische depressive als auch schizoide Tendenzen liegen vor … Dazu kommen Symptome wie Absencen. Absencen und typisches Pfeifton-Hören können Symptome für kleine epileptische Anfälle sein. Im Übrigen weist der Proband eine Milieureibung mit seiner menschlichen Umwelt auf. Im Mittelpunkt steht hier seine Mutter‘.“ (Henke In: JUFOF 3/93, S. 73-74 nach v. Ludwiger, 1977 S.66, Zitat an neue deutsche Rechtschreibung angepasst)

Hier möchte ich einen Satz aus dem Zitat hervorheben: „Solche geschilderten ‚Nacherlebnisse‘ sind möglicherweise das Produkt der Erlebnisverarbeitung des Probanden…

Dazu kommt, dass dieses Ergebnis z. T. auf das Ergebnis eines Rorschachtests beruht, der als umstritten gilt.

Henke aber triumphiert weiter:

„Sieben Monate nach der ‚Nahbegegnung‘ stellte die Hausärztin von Herrn Sch. bei diesem eine Tablettensucht fest, hervorgerufen durch das Schlafmittel ‚Novodolestan‘, (v. Ludwiger, 1977, S.77).

Was im MUFON-CES-Bericht nicht gesagt wird, ist, dass der in diesem Präparat enthaltene Wirkstoff Diphenhydramin-HCI als Nebenwirkungen u.a. zu Benommenheit, Hemmung des Traumschlafes sowie zu Magen-Darm-Störungen führen kann.” (Langbein, 1988, S.107; „Bittere Pillen“).“ (Henke IN: JUFOF 3/1993, Zitat an die neue Rechtschreibung angepasst)

Doch wer bestreitet, dass Herr Sch. tatsächlich an diesen Symptomen gelitten haben könnte? Und was hat das mit der Sichtung an sich zu tun? Das Wort „Halluzinationen“ kommt bei den Nebenwirkungen nicht vor. Und was hat seine Tablettensucht mit der Sichtung zu tun?

Henke fasst zusammen:

„Beim Zeugen werden stärkste Ängste, ständige innere Unruhe, depressive und schizoide Tendenzen, Geistesabwesenheit (Absencen) als möglicher Ausdruck epileptischer Anfälle und Milieureibungen diagnostiziert. Die CE-III-Begegnung als solche wird stark in Frage gestellt, indem es als wahrscheinlich angesehen wird, dass sie „wie in einem Tagtraum selbstprojiziert“ wurde.“ (Henke In JUFOF3/93, S. 74)

Jetzt ist also schon von „Depression“ und „epileptischer Anfall“ die Rede. Man könnte jetzt denken, dass diese Stichworte erst von Henke an dieser Stelle ins Spiel gebracht wurde, um seiner These mehr Gewicht zu verleihen (die hätte sie auch bitter nötig!), doch auch dies ist nicht auf seinem eigenen Mist gewachsen, sondern stammt ebenfalls aus den psychologischen Tests, von denen einer der umstrittene Rorschachtest war. Man beachte außerdem die Wendungen „möglicher Ausdruck“ (im Origninalbericht in „Brand/Schneider 1977“ ist von „möglicherweise“ die Rede.)

Nachfolgend spricht Henke bereits von einem „Delir“ und verweist darauf, dass deliröse Zustände manchmal einige Tage nach dem „Sistieren des Alkoholkonsums“ stattfänden. Wieder sieht er hier Zusammenhänge, wenn er beschreibt, wie sich ein Delir darstellt:

„Manchmal gehen dem Delirium wochen-, ja monatelang Vorboten voraus: Der Schlaf wird verkürzt oder auch durch Aufschrecken gestört, es tritt Verdrießlichkeit, Reizbarkeit, Beklommenheit ein; letztere kann sich zu unmotivierter Angst steigern … Das ganze Benehmen wird unruhig … dann kommen einzelne Halluzinationen, namentlich des Gesichts, gewöhnlich in stabiler Form … Die Täuschungen erschrecken die Patienten, werden aber meist zunächst als solche erkannt, bis sie in die Halluzinationen des ausgesprochenen Delirs übergehen. Das letztere bricht gewöhnlich ziemlich plötzlich in der Nacht auf, nach Aufschrecken aus dem Schlaf oder auch bei voller Schlaflosigkeit.

Im Vordergrund stehen Halluzinationen einigermaßen charakteristischer Art: Sie betreffen in erster Linie Gesicht und Getast. Die Visionen sind multipel, beweglich, meist farblos und haben Neigung zu Verkleinerungen … Auch Menschen sind häufig verkleinert („die Männeken sehen“ = delirieren) … Dabei kommen elementare Halluzinationen in Form von Knallen und Schüssen, Sausen, Brausen, Zischen u. dgl. vor. Worte … werden selten gehört.

Die optischen Sinnestäuschungen des Delirium tremens [Alkoholdelir, Anm. RMH] sind lebhafter als bei vielen anderen Delirien und werden auch auffallend drastisch geschildert. Die Wirklichkeit existiert in den Momenten des Halluzinierens nicht; die Kranken sehen das Fenster für die Türe, die Treppe für die Straße an, laufen deshalb Gefahr zu stürzen; sie sehen statt der Zimmerwand das offene Feld, rennen den Kopf an …

Autopsychisch sind alle Deliranten orientiert. Sie wissen, wer sie sind, was für eine Stellung ihnen im Leben zukommt, was sie für eine Familie haben, wo sie wohnen usw. Die Aufmerksamkeit ist schwer geschädigt.

Natürlich glauben die Leute an ihre Halluzinationen und suchen dieselben zu erklären. Das Gedächtnis ist stark gestört. Die Kranken erinnern sich schon während des Deliriums nur an einen geringen Teil dessen, was sie alles erlebt haben; vor allem geht regelmäßig die zeitliche Ordnung der Erlebnisse vollständig zugrunde …

Wohl immer sind auch positive Gedächtnisstörungen mit dem Delirium tremens verbunden, die den Charakter von Spontan- und Verlegenheitskonfabulationen haben. Die Kranken erzählen eine Menge von Dingen, die sie weder in Wirklichkeit noch halluzinatorisch erlebt haben …

Typische epileptische oder epileptiforme Anfälle können das Delir einleiten oder auch begleiten …

(Henke 3/1993 nach Bleuler: E.: „Lehrbuch der Psychiatrie“, Heidelberg 1983)

Dass Henke auf ein solches Delir schließt, geht auf eine Aussage eines von MUFON-CES beauftragten Psychiaters zurück. In Brand/Schneider 1977 heißt es hierzu:

„Ein prädeliranter Zustand könnte also beim Hauptzeugen vorgelegen haben, wenn er am Vortage […] besonders viel getrunken hätte und wenn er ziemlich übernächtigt war. Die erste Bedingung war zwar erfüllt, doch hatte Herr Sch […] am Mittwoch, weil er dienstfrei hatte, ausgiebig ausgeschlafen.“ (S. 75)

Damit schließt der von MUFON-CES befragte Psychiater aus, dass ein solches Predelir beim Zeugen vorgelegen haben könnte!

Wikipedia schreibt über das Delirium Tremens:

„Es tritt zumeist im Rahmen des Alkoholentzuges auf, kann aber auch seltener durch einen Alkoholrausch selbst ausgelöst werden.“

Ersteres kann, wie wir gesehen haben, hier nicht der Fall sein, und auch der (angebliche) Alkoholrausch müsste schon zu lange her sein.

Ein Abschnitt aus dem o. g. Zitat aus dem „Lehrbuch der Psychiatrie“ („Die Täuschungen erschrecken die Patienten, werden aber meist zunächst als solche erkannt, bis sie in die Halluzinationen des ausgesprochenen Delirs übergehen. Das letztere bricht gewöhnlich ziemlich plötzlich in der Nachtauf, nach Aufschrecken aus dem Schlaf oder auch bei voller Schlaflosigkeit“) lässt darauf schließen, dass ein „ausgesprochenes Delir“ in der Nacht auftritt, und während der Sichtung war es ja Nacht, allerdings deuten die Wendungen „nach Aufschrecken aus dem Schlaf‘“ und „bei voller Schlaflosigkeit“ darauf hin, dass sich der Delirante im Bett befindet und mit dem Schlaf kämpft oder eben aufwacht.

Henke beruft sich weiter auf ein Gespräch, das er mit Fr. Dr. Anelf, einer Mitarbeiterin der Much-Pharma AG in Bad Soden führte, die erklärte, dass das Präparat Novodolestan paradox wirken und nicht zum Schlaf, sondern zur Schlaflosigkeit bis hin zur Übererregung führen und auch starke Ängste hervorrufen könne. Doch niemand bestreitet, dass Herr Sch. möglicherweise übererregt und ängstlich war.

Henke berichtet, dass noch ½ Jahre nach der Sichtung sich die nervliche Verfassung von Sch. immer noch nicht verbessert habe und verweist in diesem Zusammenhang auf eine Begegnung von Sch. mit einem mit schwarzen Mantel und Schlapphut bekleidetem Radfahrer, der ihn gewarnt haben soll, weiter über sein Erlebnis zu sprechen und sich dann samt Rad plötzlich in Nichts aufgelöst hätte. Der Zeuge habe danach geglaubt, immer wieder die Anwesenheit des schwarzen Mannes zu spüren. Ob das Erlebnis mit dem Fahrrad tatsächlich halluziniert war, wissen wir nicht, denn in der UFO-Literatur wimmelt es nur so von Berichten von den „Men in Black”.

Henke schreibt weiter, dass Herr Sch. einige Zeit nach dieser Begegnung umgefallen sei, und plötzlich beruft er sich dabei auf einen unbekannten MUFON-CES-Autor, der auf eine Epilepsie tippt. (MUFON-CES-Band 8) Genauer gesagt, sprach dieser von Beginn einer Epilepsie, was Henkes Theorie genau genommen zuwider läuft. Diesmal nimmt dieser die Anregung aber dankend an, weil sie sein Konstrukt von „Alkoholdelir + Schlafmittelsucht + Angst + Epilepsie = Halluzination“ zu unterstützen scheint.

Die nächste Andeutung, die Henke bezüglich seiner Alkoholthese macht, ist die folgende:

„Einige Wochen darauf – im Juli 1980 – wurde Herr Sch. im Beisein eines Arbeitskollegen erneut ohnmächtig, wobei er sich beim Fallen die Hand an einer zerbrochenen Flasche verletzte. Um was für eine Flasche (Cola-, Schnaps- oder Bierflasche) es sich dabei gehandelt hat, verschweigt der MUFON-CES-Bericht (MUFON-CES 1981, S.349)“. (Henke in JUFOF 3/1993, S. 78)

Henke schreibt weiter:

„Am häufigsten werden ängstliche Verfolgungsdelirien längere Zeit festgehalten.“ (Bleuler 1983, S.312 u. 315)

Statt diese Wahnvorstellungen dem ersten Erlebnis gleichzustellen (falls es überhaupt das erste war!), beharrte MUFON-CES auf einer Trennung beider Phänomene: Das erste Erlebnis sei real gewesen, die darauffolgenden jedoch Phantombilder, um die Furcht vor der Nahbegegnung loszuwerden. (MUFON-CES, 1981, S.350).“ (Henke In: JUFOF 3/1993, S. 78)

Für die Beurteilung des Falls an sich, sollte es eigentlich nicht so wichtig sein, worauf die MUFON-CES beharrt, und Henkes Folgerung

„1.) Wenn die Erzeugung der (späteren) Phantombilder tatsächlich eine Art Versuch der Selbsttherapie dargestellt hätte, um die alten Ängste endlich loszuwerden, wäre sie gründlich danebengegangen, denn laut dem erneuten psychologischen Gutachten vom Juli 1980 hatten die Ängste im Laufe der Zeit ja nicht ab- sondern ständig zugenommen.

2.) Von einem zur Zeit der Nahbegegnung geistig gesunden Menschen müsste man jedoch das Umgekehrte annehmen, nämlich, dass im Laufe der Zeit das ursprüngliche Schockerlebnis  immer besser verarbeitet wird!

3.) Aufgrund der Vorgeschichte und des Krankheitsverlaufes ist es viel wahrscheinlicher, dass auch die ursprünglichen Wesen nur Halluzinationen waren.“ (Henke IN: JUFOF 3/1993)

hat nur bedingt Relevanz, da wir wissen, dass UFO-Zeugen sich gewöhnlich erst nach ihrer Sichtung (auch gesundheitlich) verändern.

Henke zitiert von Ludwiger mit dem Worten:

„Eine psychologische Untersuchung ergab, dass Sch. ein traumatisches Erlebnis gehabt haben musste, welches zu einer derartigen Angstpsychose gerührt hatte, dass sich der Zeuge in psychotherapeutische Behandlung begeben musste. (Henke IN: JUFOF 3/1993, S. 82, nach Von Ludwiger 1992, S. 63, an neue deutsche RS angepasst. Hervorhebungen durch Henke)

Henke beruft sich nun wieder auf das Gutachten, wenn er feststellt, dass von einem „Muss“ keine Rede sein kann. Er bezweifelt, dass das Erlebnisse zu einer „Alkoholpsychose“ geführt hat, um gleich darauf zu schreiben:

„Was v. Ludwiger unter „Angstpsychose“ versteht, definiert er nicht näher. Dass Angst zu einer Psychose führen kann, ist auf jeden Fall eine psychiatriefremde Hypothese.“ (Henke in JUFOF 3/1993, S. 82)

Tatsächlich gibt es aber eine Angstpsychose! Sie wird folgendermaßen definiert:

„Die Angstpsychosen sind psychotische Störungen, bei denen alle psychopathologischen Veränderungen aus der ängstlich veränderten Emotionalität heraus auftreten. Vom Angstpegel hängt das psychopathologische Bild ab. Anfänglich handelt es sich hierbei um eine erlebte Angst, steigt sie weiter an, wird sie in der realen Welt begründet. Steigt der Angstpegel weiter, treten ängstlich beinhaltete Halluzinationen und Wahn auf. Angstpsychosen begründen sich auf der Basis einer Angstneurose und ein spezifischer und in seiner Struktur wiederholender Anlass als Auftreten einer weiteren Episode. Symptome sind: fluktuierender / intermittierender Krankheitscharakter, körperliche Angst, Angst (ideell, materiell, sozial), anstrengende Halluzinationen / Wahninhalte, Inko[h]ärenz, Symbolverdichtung. Die Behandlung verläuft psychopharmakologisch und verhaltenstherapeutisch.“

Wüsste Henke, was eine Angstpsychose ist, würde er sicher davon ausgehen, dass diese schon vor seinem Erlebnis bestand und die Sichtung der Wesen eine Halluzination in diesem Sinne war.

Dagegen spricht allerdings, dass ein Freund und Arbeitskollege des Herrn Sch. berichtet, dass dieser am Tag nach der Sichtung kreidebleich zur Arbeit gekommen war, sich wie geistesabwesend benahm und sich mehrmals am Tag übergeben musste. Auch an den folgenden Tagen hätte er immer wieder angesprochen werden müssen, ehe er reagierte, und auch beim Autofahren sei er „manchmal weg“ gewesen. Gelegentlich habe er auch für mehrere Minuten abgeschaltet, und noch ein halbes Jahr später habe er wie ein anderer Mensch gewirkt. Er wäre nicht mehr so lustig gewesen, sondern still geworden, manchmal wie geistesabwesend. Beim Bergsteigen habe er plötzlich gefroren, was früher nie der Fall gewesen war. (Brand und Schneider 1977, S. 60)

Dies sind allesamt gute Gründe für die Annahme, dass die Angstpsychose erst nach der Sichtung aufgetreten ist, wenn es überhaupt eine war.

Henke geht nun vollkommen auf Angriff über, wenn er schreibt:

„Betrachten wir nun die beiden Wesen, die der Zeuge Sch. beschrieb und ihre Verwandlung durch MUFON-CES im Laufe der Jahre:

1977

Ludwiger lässt den Zeugen 1977 [In dem genannten Artikel von Brand und Schneider] durch MUFON-CES die Wesen wie folgt beschreiben (S.50f u. 71f):

1. Größe: Ca. 1,10 m – 1,30 m;

2. Körper: „durchaus menschenähnlich“;

3. Arme: lang, bis zum Knie reichend;

Finger:

a) offenbar klauenartig („verkrampft“),

b) mit Schwimmhäuten,

c) 4 Finger (die 2 letzten Infos in Hypnose);

5. Kopf:

a) „völlig rund“,

b) kahl,

c) keine Nase/ kleine Nase/ nur Nasenlöcher (die 2 letzten Infos in Hypnose),

d) Augen klein, asiatisch, aber doch groß, mit Schlitz nach hinten (Info in Hypnose);

e) Mund: völlig rund, deutlich sichtbar

6. Hals: keiner;

7. Haut: heller als bei Menschen

1981

4 Jahre später liest v. Ludwiger ein Buch von L. H. Stringfield, in dem diverse UFO-Absturzgeschichten zum Besten gegeben werden. U. a. ist darin von einem angeblichen UFO-Absturz in New Mexico des Jahres 1962 die Rede. v. Ludwiger: ‚Die … Zeugen beschrieben diese Gestalten als von kleinem Wuchs (1,20 m – 1,30 m) und in allen Details – bis auf die Halskrause – genau so, wie die beiden Wesen, die in Langenargen beobachtet worden waren. Der Zeuge Sch. konnte diese Veröffentlichungen noch nicht gekannt haben … Diese [Wesen] sollen im Verhältnis zum Körper einen überproportional großen runden Kopf besessen und schräggestellte große Augen gehabt haben. Mund, Ohren und Nase waren sehr klein (nur Löcher oder Schlitze) am kahlen Kopf. Die verhältnismäßig langen Arme hatten vier Finger und Häute dazwischen. Die Haut sei weiß-grau gewesen.‘“

(…)

1992

Weitere 11 Jahre später in v. Ludwigers aktuellem Buch [Der Stand der UFO-Forschung, Anm. RMH] (1992b, Abb.9) hat der Autor dann schließlich auch das ursprüngliche Äußere der Langenargen-Wesen zeichnerisch an die Stringfield-ETs anpassen lassen: Der ehemals vom Zeugen Sch. beschriebene völlig runde Kopf wurde in den Totenschädel-Kopf des zurzeit gerade aktuellen ‚typischen‘ ET-Kopf der ‚Grauen‘ ummanipuliert!

Dass es ausgerechnet eine wissenschaftliche Organisation nötig hat, zu derartigen Mitteln zu greifen, um einem höchst zweifelhaften Fall im Nachhinein mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, ist kaum zu glauben!

Wer kennt schon den ursprünglichen Bericht v. Ludwigers (mit Co-Autor Adolf Schneider) aus dem Jahre 1977? Die alten MUFON-CES-Bände sind längst vergriffen – da kann man einigermaßen sicher sein, dass entsprechende zeichnerische Manipulationen niemandem mehr auffallen werden…!“ (Henke in JUFOF 3/1993, S. 83-84, Hervorhebungen durch Henke; Zitat an neue deutsche RS angepasst)

Das sind schwerwiegende Vorwürfe.

Natürlich hat Rudolf Henke als objektiver Forscher durch Kontaktaufnahme mit von Ludwiger, bevor er diese Vorwürfe erhob, ausgeschlossen, dass es für diese Anpassung, bzw. wie Henke es nennt, “Ummanipulierung”, dass es eine plausible Erklärung dafür geben könnte, die nicht einer Manipulation durch von Ludwiger bedarf – sollte man meinen. Doch wer nur stänkern will und in Wirklichkeit gar nichts von einer Möglichkeit einer plausiblen Erklärung wissen will, wird gerade solch einen Schritt vermeiden wollen. Jedenfalls hat Henke keinen Kontakt mit von Ludwiger aufgenommen. Dies blieb schließlich mir vorbehalten.

Im MUFON-CES-Bericht 11 „Interdisciplinary UFO-Research“ sind beide Abbildungen, die von 1977 und die von 1989 nebeneinander auf Seite 145 wiedergegeben und die Diskrepanzen erklärt worden. Auf dieser Seite sind beide Skizzen (die, auf die diese Gestalt einen runden Kopf aufweist und jene, die den „Alien-Kopf“ zeigt, nebeneinander abgebildet. Aus der Beschriftung geht unzweifelhaft hervor, dass bei dem Bild, auf dem die Figur mit rundem Kopf gezeichnet ist, es sich um eine Zeichnung handelt, die von Ludwiger nach Aussagen des Zeugen im Jahr 1977 angefertigt und vom Zeugen „abgenommen“ wurde, während das Bild mit dem „Alien-Kopf“ ebenfalls von von Ludwiger angefertigt wurde – allerdings erst 1989 und nachdem er dem Zeugen eine Kollektion aus verschiedenen „ET-Köpfen“ gezeigt und gefragt hatte, welches dieser Bilder den beobachteten Gestalten am ähnlichsten sehen und der Zeuge einen auswählte.

Da fragt man sich doch glatt, wer hier der Manipulator ist …

Für die gesehenen Lichter und die gehörten Geräusche gab es jedenfalls einige unabhängige Zeugen.

Der Autor Andreas von Rétyi berichtet in seinem Buch Das Alien Imperium über ein Interview, das er mit dem damaligen Geschäftsführer des Senders Radio Lindau/Bodensee Jens Bohn, dem heutigen Inhaber von „Radio Memory FM“, anlässlich seines Buch Wir sind nicht allein geführt hatte, und die Rede kam dabei auch auf den Langenargen-Vorfall. Von Rétyi zitiert Bohn mit den Worten:

„Wir haben damals auch in diesem Fall recherchiert, doch überall stießen wir auf eine Mauer des Schweigens, beim Bürgermeister, der Polizei, anderen Behörden. Man sagt uns, wir sollten uns besser nicht mit dieser Angelegenheit beschäftigen. Der Bürgermeister hat sich zu Recherchen nicht bereit erklärt. Sein Sohn bemerkte, der Vater wisse einiges darüber, wollte jedoch nichts offiziell berichten. Polizeibeamte blockten sofort ab, mit der Bemerkung, zu diesem Zwischenfall werde sich niemand äußern. Schließlich fanden wir heraus, dass die Bundesregierung die Untersuchung des Langenargen-Falles seit fünfzehn Jahren finanziell unterstützt. Natürlich dringt und von diesen Untersuchungen nichts an die Öffentlichkeit.“ (Von Rétyi 1995, S. 228-299).

Mir gegenüber teilte Jens Bohn mit, dass er auch ein On-Air-Interview mit Dr. Bick geführt hatte. Bohn berichtet, dass den Aussagen Dr. Bicks zufolge die beiden (Haupt)-Zeugen nach deren Sichtungen fast ein Jahr lang immer wieder zu Hypnose-Sitzungen in die Klinik eingeladen worden seien, wobei allerdings nichts herauskam. Die beiden Herren hätten von sich aus aufgegeben. Dr. Bick habe erklärt: „Der Bund finanziert uns. Er schickt aus dem ganzen (damaligen) Bundesgebiet entsprechende Patienten mit derartigen Erlebnissen.“ Es gäbe seitens der Medien keinerlei Interesse an diesem Fall.

Der Langenargen-Fall sei bei der Schwäbischen Zeitung in Friedrichshafen dokumentiert, doch die hätten nichts herausgegeben.

Die Schweizer Luftwaffe habe gegenüber Bohn und seinem Team gesagt, dass ein Fiat G 91 in Italien ein orangefarbenes Objekt verfolgt und an am Schweizer Luftraum den Schweizer Behörden übergeben habe.

Das Objekt, so Bohn weiter, soll durch das Rheintal Feldkirch bis zum Bodensee, dann über den See „geflogen“ sein. Angeblich hätten auch Vorarlberger die orangefarbenen Kugeln gesehen.

Die Leitung hätten damals nicht mehr stillgestanden, zahlreiche Anrufe von Hörern gingen ein, die entweder selbst UFO-Sichtungen meldeten oder auch einfach sich nur für den Mut bedankten, den die Redaktion aufgebracht hätte, über Derartiges zu berichten.

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