In den ICEJ-Nachrichten vom 02.03.2021 bringt größtenteils Erfreuliches zur Coronapolitik in Israel. Hier zwei Meldungen im Wortlaut:
Israel: Grenzschließung gefährdet Wahlrecht
Angesichts der für den 23. März angesetzten Knesset-Wahlen will Israels Kabinett am heutigen Dienstag über mögliche Wege zur Wiederöffnung der Grenzen beraten. Laut israelischem Wahlrecht ist die Stimmabgabe ausschließlich in Israel möglich. Im Ausland lebende Israelis dürfen nur dann per Briefwahl abstimmen, wenn sie z.B. Angehörige israelischer Botschaften oder Konsulate sind. Das israelische Demokratie-Institut (Jerusalem) hatte am Sonntag gewarnt, die Grenzschließung könnte das Wahlrecht der Bürger verletzen. Dass israelische Staatsbürger an der Rückkehr nach Israel gehindert würden, sei „verfassungsrechtlich höchst problematisch und ohnegleichen in der demokratischen Welt“. Angesichts der aktuellen Bedrohung durch das Coronavirus stelle die Grenzschließung eine „extreme Erosion“ des Rechts dar und sei „unverhältnismäßig“, erklärte das Institut in einem Rechtsgutachten. Israel hatte Ende Januar aus Sorge vor Coronavirus-Mutationen seine Grenzen geschlossen, einschließlich des Ben-Gurion-Flughafens in Tel Aviv. Die Ein- und Ausreise ist bisher nur in vorab genehmigten Ausnahmefällen möglich, tausende Israelis sind im Ausland gestrandet.
Israels oberste Richter schränken Handyüberwachung ein
Digitale Überwachungsmaßnahmen des israelischen Inlandsgeheimdiensts Schin Bet dürfen nur in Einzelfällen zur Eindämmung des Coronavirus eingesetzt werden. Das urteilte Israels Oberster Gerichtshof am Montag. Vor rund einem Jahr hatte Israel erstmals eine Technologie zur Sammlung und Auswertung von Mobiltelefon-Daten, die üblicherweise zur Terrorabwehr genutzt wird, eingesetzt, um Kontaktpersonen positiv Getesteter ausfindig zu machen. Diese wurden anschließend aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben. Mehrere Menschenrechtsorganisationen hatten gegen den Einsatz der Technologie geklagt. Die Regierung habe die massive Verletzung von Grundrechten mit der Bedrohung durch das Virus begründet, sagten die Richter am Montag. Es bestand jedoch die Sorge, dass „im Lauf der Zeit das Vorübergehende zum Dauerhaften werden könnte.“
Ab dem 14. März darf die Überwachung nur dann erfolgen, wenn Einzelpersonen sich weigern, mit den Gesundheitsbehörden zu kooperieren oder Angaben zu ihren Kontaktpersonen zu machen. Joav Kisch, stellvertretender Gesundheitsminister, kritisierte das Urteil als ein „Verbrechen gegen die Gesundheit israelischer Bürger“. Die Corona-Fälle in Israel sind weiter rückläufig. Am Montag wurden 3.089 Israelis positiv auf das Virus getestet. Die Zahl der aktiven Fälle liegt bei 38.480. Von ihnen sind 742 schwer erkrankt, der niedrigste Wert seit Jahresbeginn. Etwa die Hälfte der israelischen Bevölkerung – mehr als 4,7 Millionen Menschen – hat bereits die erste Dosis des Covid-19-Impfstoffes erhalten. 3,3 Millionen von ihnen haben beide Impfungen erhalten.