Scholz kondoliert zum Tod des iranischen Massenmörders Raisi

  • von Roland M. Horn

Zum Beitragsbild oben: Scholz mit seiner Aktentasche (2018). Quelle: Office of U.S. Treasury Secretary, Public domain, via Wikimedia Commons

„Unser Beileid gilt der Regierung der Islamischen Republik Iran und den Familien der beim Absturz Getöteten“, schrieb Bundeskanzler Olaf Scholz am 21.05.2024 in einem Kondolenzschreiben an den Vizepräsidenten des Iran, Mohamed Mokhber, das er mit den Worten “mit stillem Gruß” beendet, wie Hans-Jörg Vehlewald in der Bild-Zeitung noch am gleichen Tag berichtet.

Vehlewald erinnert daran, dass der mit dem Helikopter abgestürzte und dabei zum Tode gekommene Präsident der Islamischen Republik Iran Ebrahim Raisi zu den wichtigsten Terror-Unterstützern der Welt gehört eine vierstellige Zahl von Menschen zum Tode verurteilt hat, darüber hinaus Frauen auf brutalste Weise unterdrückt hat und Israel von der Landkarte tilgen wollte. Dies seien nur einige seiner Verbrechen, betont die Vehlewald in der Charakterisierung jenes Mannes, der als “Der Schlächter von Teheran” bekannt wurde. Verständlicherweise kritisiert Vehlewald, dass Scholz trotz alledem dem Mullah-Regime kondolierte.

Die Führung der Iranischen Republik hatte nach dem Tode ihres Präsidenten eine fünftägige Staatstrauer ausgerufen und Mokhber zum Interimspräsidenten ernannt. Vor Scholz hatten bereits andere EU-Vertreter ihr Beileid bekundet – worauf mit Kopfschütteln reagiert wurde. Einzig der niederländische Spitzenpolitiker Geert Wilders fand die richtigen Worte: “Not in my name” (Nicht in meinem Namen). Seitdem findet man auf der Platform X, dem ehemaligen Twitter, immer häufiger den Hashtag #NotInMyName. Unverständlich auch, dass im UN-Sicherheitsrat eine Schweigeminute für Raisi abgehalten wurde.

Vehlewald äußert sich auch zu der absolut unverständlichen und absurden Idee eines internationalen Haftbefehls gegen Israels Premierminister Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Yoav Gallant. Scholz habe die Vorwürfe des Chefanklägers des Internationalen Gerichtshofs (IGH), Karim Ahmad Khan – dieser hatte auch islamisches Recht studiert und gelehrt -, der den Haftbefehl beantragte, “zur Kenntnis genommen”. Absolut zu Recht stellt die Bild-Zeitung am 20.05.2024 fest, dass der Schritt international auf Kritik stoßen dürfte, da die Entscheidung, die Haftbefehle, die auch gegen Hamas-Chefs erhoben wurden, “eine islamische Terrorbande auf eine Stufe mit demokratisch gewählten Politikern stellt”. Darüber hinaus ist die Beantragung der Haftbefehle gegen israelische Politiker äußerst umstritten. Auch das Auswärtige Amt (AA) erklärte etwas verhaltender, dass durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Politiker der “unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung” entstanden sei. Immerhin klipp und klar sagt das AA jedoch, dass die Hamas-Führer ein barbarisches Massaker verantworten, bei dem am 7. Oktober 2023 Männer, Frauen und Kinder auf brutalste Weise gezielt ermordet und verschleppt wurden und dass die Hamas weiterhin israelische Geiseln unter unsäglichen Bedingungen gefangenhält und darüber hinaus Israel mit Raketen angreift und die Zivilbevölkerung in Gaza als menschliche Schutzschilde missbraucht. Im Wortlaut sagt das Amt: “Die israelische Regierung hat das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerung davor zu schützen und dagegen zu verteidigen”, um hinzuzufügen, dass dabei “das humanitäre Völkerrecht mit all seinen Verpflichtungen” gelte.

Nicht ganz so deutlich fallen die Worte des Bundeskanzlers aus, wenn er sagt: “Die Bundesregierung hat stets betont, dass Israel das Recht hat, sich im Einklang mit dem Völkerrecht gegen die mörderischen Angriffe der Hamas zu verteidigen. Vor diesem Hintergrund wiegen die Vorwürfe des Chefanklägers schwer und müssen belegt werden. Deutschland geht davon aus, dass dabei maßgeblich berücksichtigt wird, dass Israel ein demokratischer Rechtsstaat mit einer starken, unabhängigen Justiz ist.”

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