(Zum Beitragsbild oben: Bundeswahlleiterin Ruth Brand (c) Screenshot YT)
Die „Bundeswahlleiterin warnt vor »unabwägbaren Risiken« bei einer Neuwahl im Januar“. Das ist ein doppelter Skandal. Gastkommentar von Prof. Alexander Dilger.
Erstens sind die Fristen im Grundgesetz festgelegt. Die SPD konnte schon letztes Mal in Berlin keine ordnungsgemäße Wahl organisieren, jetzt droht sie das bundesweit an.
Nicht Unvermögen, sondern Vorsatz
Zweitens ist es nicht einfach nur Unvermögen, sondern Vorsatz. Die SPD und vorneweg ihr Kanzler wollen das Grundgesetz nicht nur hinsichtlich der Schuldenbremse brechen, weshalb der verfassungstreue Bundesfinanzminister entlassen wurde, sondern nun auch demokratische Wahlen absichtlich verzögern.
Noch gestern hatte die Bundeswahlleiterin Ruth Brand verkünden lassen, dass eine kurzfristige Neuwahl kein Problem sei. Der Meinungsumschwung wurde wohl durch den Bundeskanzler selbst veranlasst (siehe „NIUS exklusiv! Scholz-Vertraute sollen Brief mit Wahlleiterin abgestimmt haben, um frühe Neuwahlen zu verhindern“).
Jegliches Vertrauen verspielt
Damit sind beide nicht mehr tragbar. Herr Scholz hat jegliches Vertrauen verspielt, sowohl im Bundestag als auch im Volk. Die Bundeswahlleiterin ist parteiisch und ihren gesetzlichen Aufgaben nicht mehr gewachsen, weshalb sie zurücktreten oder sonst entlassen werden sollte.
Eine schnellstmögliche Neuwahl ist geboten, damit Deutschland wieder eine handlungsfähige, rechtstreue und demokratische Regierung bekommt.
Beitrag erschien zuerst bei Alexander Dilger.
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