Gericht stuft widerliche „From the River to the Sea“-Parole erstmals als Terror-Kennzeichen ein

Am Freitag fand vor dem Landgericht Berlin ein wegweisender Prozess statt, der weitreichende Folgen für künftige Verfahren im Zusammenhang mit der in linken und muslimischen Kreisen herbeigesehnten Vernichtung Israels steht. Erstmals entschied ein deutsches Gericht, dass der Parole „From the River to the Sea“ unabhängig vom Kontext strafrechtliche Relevanz zukommt. Die 42-jährige aus dem Iran stammende Influencerin Benora A. L. war in diesem Fall angeklagt, nachdem sie den widerwärtigen Slogan in ihren Instagram-Posts in direktem Zusammenhang mit der islamischen Terrororganisation Hamas verwendet hatte.

Richterin Susann Wettley begründete ihre Entscheidung damit, dass die Hamas diesen Slogan seit Jahren aktiv nutzt und er mittlerweile als Symbol für die Organisation gilt. Laut ihrer Charta von 2017 strebt die Terrororganisation Hamas die Zerstörung des Staates Israel an, und nach dem Überfall auf Israel im Oktober 2023 wurde der Slogan von der islamischen Mörderbande mehrfach in diesem Zusammenhang verwendet. Das Gericht stellte fest, dass der Ausspruch „From the river to the sea“ auch dann strafbar ist, wenn er isoliert und ohne erkennbare Symbolik der Hamas verwendet wird, zum Beispiel bei einer propalästinensischen Demonstration.

Das Urteil besagt, dass es ausreichend ist, wenn eine terroristische Organisation sich ein Symbol „einverleibt“, auch wenn dieser Slogan zuvor in anderen Kontexten und von anderen Akteuren verwendet wurde, etwa als Ausdruck für die Unterstützung einer friedlichen Zweistaatenlösung. Diese Interpretation dürfte zu erheblichen Diskussionen in der propalästinensischen Szene führen, da bisher die gängige Rechtsauffassung war, dass der Slogan nicht zwangsläufig eine Aufrufe zur Auslöschung Israels darstellt, sondern auch für politische Anliegen ohne terroristische Ausrichtung stehen kann.

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