(zum Beitragsbild oben: Kritzolina, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons)
Ein Mitglied des Elferrats der Versbacher Faschingsgesellschaft stand wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor Gericht, da ihm vorgeworfen wurde, gezielt Bonbons auf Migranten geworfen zu haben. Das Gericht sprach den Bonbon-Werfer nun frei.
Im Februar 2023 soll ein Mann – konkret soll es sich um einen Migranten gehandelt haben – während des Würzburger Faschingszugs mehrfach von Bonbons getroffen worden sein. Ein 45-jähriges Mitglied des Elferrats stand deshalb vor dem Amtsgericht Würzburg, da ihm vorgeworfen wurde, absichtlich Bonbons mit voller Wucht auf den Mann geworfen und ihn dabei leicht verletzt zu haben.
Der Verteidiger des Angeklagten wies die Anschuldigung zurück und räumte zwar ein, dass ein Zuschauer möglicherweise von den Bonbons getroffen worden sein könnte. Er betonte jedoch, dass sein Mandant die Süßigkeiten nicht gezielt auf bestimmte Personen geworfen habe. Das mutmaßliche Opfer konnte nicht befragt werden, da es sich nach dem Vorfall vom Tatort entfernt hatte.
Eine Zeugin mit fotografischem Gedächtnis sollte die Anschuldigung der gefährlichen Körperverletzung stützen. Die Zeugin hatte bei der Anhörung jedoch fälschlicherweise einen anderen Werfer identifiziert, was den Angeklagten entlastete. Zudem gab der Angeklagte an, zur fraglichen Zeit nicht mehr in der Eichhornstraße gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin den Freispruch. „Wer auf einen Karnevalsumzug geht, der muss damit rechnen, dass etwas geworfen und man getroffen wird.“ Der Richter des Würzburger Amtsgerichts schloss sich dem an und sprach den Angeklagten frei. „Da beißt die Maus keinen Faden ab: Sie waren es nicht, die Zeugin hat Sie nicht identifiziert“, so der Richter.
Obwohl ein Freispruch zu erwarten war, war die Zeit bis zur Verhandlung für die Faschingsgesellschaft Versbach nicht einfach. Ob der Faschingszug künftig wie gewohnt stattfinden wird, bleibt abzuwarten. Eine endgültige Entscheidung wird erst nach interner Absprache der Faschingsvereine getroffen.
In den Kommentarspalten stellt man fest: „Das man sowas in 2024 lesen muss, das so ein durchgeknallter Schwachsinn vor Gericht landet, hätte sich einer vor 10 Jahren auch nicht ausdenken können.“