(zum Beitragsbild oben: Symbolbild / KI)
Ein 22-jähriger Student aus Gaza deutete in einem inzwischen gelöschten Instagram-Video an, am Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen zu sein. Belegt ist das bislang nicht. Doch der Fall wirft unangenehme Fragen darüber auf, was Sicherheitsprüfungen vor der Einreise tatsächlich erfassen.
Die Universität Maastricht hat einen aus Gaza stammenden Studenten vorläufig vom Studium ausgeschlossen, nachdem ein von ihm selbst veröffentlichtes Video in den Niederlanden erhebliche Aufmerksamkeit ausgelöst hatte. Darin sitzt der junge Mann mit mehreren anderen Personen vor einem Fernseher und sieht Aufnahmen im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023. Als maskierte Männer auf dem Bildschirm erscheinen, zeigt er auf die Bilder, hebt den Daumen und sagt auf Englisch: „Seventh of October. This is me.“
Der entscheidende Punkt muss dabei sauber getrennt werden: Bislang gibt es keine öffentlich bekannte Bestätigung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Sicherheitsbehörden, dass der Student tatsächlich an dem Hamas-Angriff beteiligt war. Seine Äußerung im Video kann eine ernst gemeinte Selbstbezichtigung, Prahlerei oder Provokation gewesen sein. Welcher dieser Fälle zutrifft, ist derzeit ungeklärt. Eine Beteiligung am Massaker darf deshalb nicht als erwiesene Tatsache dargestellt werden.
Zomaar een Nederlandse universiteit en een uit Gaza overgebrachte student “7th of October ( duim omhoog) “this is me”. @DiederikBoomsma @ANanninga @MonaKeijzer @Martinbosma_pvv @RonnyNaftaniel @vapni pic.twitter.com/x6n513Zgb3
— Amanda Kluveld (@AmandaKluveld) September 25, 2026
Unstrittig ist dagegen, was auf dem Video zu sehen und zu hören ist, und dass die Universität darauf reagiert hat. Der Beitrag wurde inzwischen gelöscht. Die Universität erklärte, die Veröffentlichung und die anschließenden Reaktionen könnten unter Studenten und Mitarbeitern Besorgnis und Unruhe hervorrufen. Deshalb sei der Student zunächst suspendiert worden und dürfe vorerst nicht am Unterricht teilnehmen. Während dieser Zeit solle geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen er sein Studium fortsetzen könne.
Damit behandelt die Universität den Fall zunächst als Angelegenheit der Sicherheit und des Hochschulbetriebs. Für eine strafrechtliche Untersuchung der Hintergründe des Videos sei die Hochschule selbst nicht zuständig.
Die Universität beantragte seine Einreise
Brisant wird der Fall durch die Frage, wie der Student überhaupt nach Maastricht kam. Die lokale Nachrichtenseite De Nieuwe Ster berichtet unter Berufung auf von ihr eingesehene Unterlagen, dass die Universität Maastricht am 8. April 2026 für den Studenten eine niederländische vorläufige Aufenthaltserlaubnis, eine sogenannte MVV, beantragt habe. Die niederländische Einwanderungsbehörde IND habe diese anschließend erteilt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Mann ohne jede Überprüfung nach Europa gelangte.
Nach den offiziellen Regeln des IND kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium grundsätzlich nur über die jeweilige Hochschule beantragt werden. Für reguläre Aufenthaltstitel gilt außerdem ausdrücklich, dass der Antragsteller keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen darf. Personen ab zwölf Jahren müssen hierzu unter anderem eine Erklärung über strafrechtliche Vorgeschichten abgeben.
Wie eine solche Überprüfung bei Studenten aus Gaza praktisch erfolgt, war bereits Monate vor dem jetzigen Fall Gegenstand der niederländischen Politik. Auf parlamentarische Fragen zu zwei anderen Studenten aus Gaza erklärte die Regierung im März 2026, der IND führe vor der Erteilung einer Studienaufenthaltserlaubnis eine Überprüfung in nationalen und internationalen Justiz- und Polizeisystemen durch, darunter im niederländischen Justizdokumentationssystem JDS und im Schengener Informationssystem SIS. Zusätzlich müssten Antragsteller eine Erklärung zu strafrechtlichen Vorgängen und ausländischen Vorbelastungen unterzeichnen
Diese Regierungsantwort bezog sich ausdrücklich auf andere Studenten und beweist daher nichts über den jetzt in Maastricht suspendierten Mann. Sie ist dennoch für die Einordnung entscheidend: Die Frage lautet nicht, ob es überhaupt ein Prüfverfahren gibt. Es gibt eines. Ungeklärt ist vielmehr, welche Informationen im konkreten Fall zur Verfügung standen und ob es Hinweise gab, die bei der Einreiseprüfung hätten erkannt werden können.
Genau deshalb wäre es voreilig, allein aus dem Video bereits auf ein Versagen der niederländischen Behörden zu schließen. Ebenso unbefriedigend wäre es jedoch, den Vorgang lediglich als geschmacklose Social-Media-Provokation abzutun. Wenn ein aus einem von der Hamas kontrollierten Gebiet eingereister Student öffentlich auf Aufnahmen vom größten Massaker an Juden seit der Schoah zeigt, den Daumen hebt und erklärt „Das bin ich“, müssen Sicherheitsbehörden klären, was hinter dieser Aussage steckt.
Zwischen makaberer Prahlerei und möglicher Selbstbezichtigung
Der Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 war kein abstraktes Kriegsgeschehen, sondern ein organisierter Überfall auf israelische Gemeinden und ein Musikfestival. Rund 1.200 Menschen wurden getötet und mehr als 250 Menschen nach Gaza verschleppt. Hamas ist eine Terrororganisation. Wer behauptet, an diesem Angriff beteiligt gewesen zu sein, behauptet deshalb nicht die Teilnahme an einer gewöhnlichen politischen Demonstration oder an einem militärischen Konflikt irgendwo im Ausland.
Selbst wenn sich die Äußerung des Studenten als Prahlerei erweisen sollte, bleibt das Verhalten bemerkenswert. Die niederländische Organisation CIDI formulierte das zugrunde liegende Problem treffend: Wenn die Aussage wahr sei, stelle sich die Frage nach der Sicherheitsüberprüfung. Wenn sie unwahr sei, bleibe die Frage, weshalb jemand, der Terror derart verherrlicht, an einer niederländischen Universität studiert.
Politisch hat der Fall entsprechend schnell Reaktionen ausgelöst. PVV-Chef Geert Wilders bezeichnete die bloße Suspendierung als „lächerliche Strafe“ und forderte die Ausweisung des Studenten. Ob hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine andere Frage und kann nicht durch einen Social-Media-Beitrag entschieden werden. Zunächst müssen die niederländischen Behörden feststellen, was hinter dem Video tatsächlich steckt.
Maastricht hatte bereits im September 2025 öffentlich erklärt, fünf Studenten aus Gaza Stipendien für ein Studium an der Universität gewährt zu haben. Die Hochschule begründete das damals mit ihrem internationalen Engagement für Studenten, denen aufgrund der Situation in ihrer Heimat ein Studium sonst kaum möglich wäre. Es gibt bislang jedoch keinen belastbaren Beleg dafür, dass der jetzt suspendierte Student zu genau dieser Gruppe gehört. Beides darf deshalb nicht miteinander vermengt werden
Der Fall reicht dennoch weit über Maastricht hinaus. Westliche Universitäten erleben seit dem 7. Oktober immer wieder Auseinandersetzungen über Hamas-Verherrlichung, antisemitische Parolen, Einschüchterung jüdischer Studenten und die Grenze zwischen politischem Aktivismus und der Billigung terroristischer Gewalt. haOlam hat über diese Entwicklung wiederholt berichtet. In Maastricht kommt nun ein besonders drastisches Verdachtsmoment hinzu: Nicht Kritiker werfen einem Studenten eine Beteiligung am Terror vor. Die Aussage, die diese Frage überhaupt aufwarf, stammt von ihm selbst.
Ob sie wahr ist, müssen Ermittler feststellen.
Aber ignorieren lässt sie sich nicht.

