Zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird Corona-bedingt der Anteil der Briefwahlen in neue Rekordhöhen schnellen. So geht die Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz davon aus, dass – eine Wahlbeteiligung von 70 % wie beim letzten Urnengang vorausgesetzt – die Briefwahlstimmen deutlich über 50 % liegen werden.
Das, so frohlocken manche Medien, nütze zweifellos hauptsächlich den Grünen und auch Merkels Partei. Klingt fast so, als wolle man die Bevölkerung rechtzeitig darauf einstimmen, dass die Umfragezahlen der letzten Wochen nur noch wenig mit den Werten zu tun haben, die am Wahlabend verkündet werden.
Senioren wählen im Wohnzimmer eher die CDU
Das sagt zumindest der Kommentator der Tagesschau in einem Online-Artikel. Dann muss man sich fragen: Wen würden sie denn wählen, wenn sie zum Wahllokal gingen? Die FDP oder gar die AfD? Tatsächlich? Dann ist es ja gut, dass es Corona gibt, oder?
Jüngere sind gebildet und wählen deshalb Grün
Und das tun sie vermehrt per Briefwahl, denn die intellektuelle deutsche Jugend hat Besseres zu tun, als den unnötigen Weg zum Wahllokal zu machen. Die jungen Denker nutzen ihre äußerst knapp bemessene Freizeit lieber sinnvoll und wählen deshalb per Brief.
Beides mag stimmen. Doch warum das Wahlergebnis deshalb für diese Parteien besser ausfallen soll als für die anderen Parteien, ist nicht begründbar. Es sei denn, Wähler der SPD, Linken, FDP und vor allem die AfD würden zum einen aufgrund ihrer immer wieder minderen Bildung vergessen, Briefwahl zu beantragen und am Wahltag dann zu faul sein, sich auf den Weg zu machen. Oder sich vor Corona fürchten und großmütig auf die Abgabe ihrer Stimme verzichten. Wer das glaubt, glaubt auch, dass die Regierung Merkel in den vergangenen Jahren stets grundgesetzkonform gehandelt hat.
Schwächen der Briefwahl
Wenn ich zur Wahlurne gehe, ist gesichert, dass meine Stimme gezählt wird. Und das Kreuz wird dort gesetzt, wo ich es möchte. Denn es besteht während der ganzen Wahlhandlung und der Auszählung bis zur Weitergabe des Ergebnisses an das Kreiswahlamt stets Zugang zum Wahllokal. Nur für eine oder zwei Sekunden schließt der Wahlvorsteher in manchem Wahllokal symbolisch die Tür und verkündet das Ende des Wahlgangs. Danach darf jeder, der möchte, das Zählgeschäft beobachten. Selbstverständlich, ohne die Zählenden zu stören.
Die Briefwahl hat zahlreiche Schwachpunkte
- Es kann nicht sichergestellt werden, dass der Wähler selbst es ist, der seinen Stimmzettel ausfüllt und abschickt. Vor allem bei älteren oder anderen nicht mobilen oder behinderten Menschen ist es leicht möglich, in ihrem Namen zu wählen.
- Familienangehörige können massiven Einfluss auf die Wahlentscheidung nehmen. Familienoberhäupter (und das sind immer noch viele) können das Kreuz an der richtigen Stelle anordnen. Oder Partner einander Vorhaltungen machen, dass z.B. er AfD und sie Grüne wählt. Um einen Familienkrach zu vermeiden, ist man ja immer bereit, nachzugeben. In diesem Fall würde das bedeuten: Unter Aufsicht das Kreuz machen.
- Wenn der Wähler seinen Wahlbrief nicht selbst in den Briefkasten wirft, kann der damit Beauftragte oder sich selbst dazu Bevollmächtigende den Einwurf einfach unterlassen. Z.B. wenn er weiß, dass die Oma oder der Lebenspartner das aus seiner Sicht Falsche gewählt hat.
- Der Stimmzettel kann der Post auf dem Weg zum Briefwahl-Lokal verloren gehen. Ab Einwurf des Briefes gibt es keine Kontrollmöglichkeit mehr. denn die Bürger erhalten nach der Wahl keine Bestätigung, dass ihr Wahlschein eingegangen ist. Zwar kann man theoretisch beim Landeswahlamt „Einsicht“ ins Wählerverzeichnis nehmen. Jedoch ist der Weg so mühsam und kompliziert, es sind Fristen und Formen einzuhalten, sodass kaum ein Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Doch selbst wenn man die Bestätigung hat, dass der Wahlschein nicht eingegangen ist: Nachwählen kann man nicht, weil sich der Einwurf der Post ans Amt nicht nachweisen lässt.
- Durch versehentliches Einlegen des Wahlscheins in den Umschlag mit dem Stimmzettel wird die Stimme ungültig. Auch das kann bei der Urnenwahl nicht geschehen, da die Wahlbenachrichtigung vom Wahlvorstand einbehalten wird.
- Wer sehr frühzeitig seine Stimme abgibt, kann oft nicht mehr auf spätere Entwicklungen vor dem Wahltag reagieren, die ihn zu einer anderen Wahlentschdung veranlassen würden.
- Nun zum heikelsten Punkt: Oft werden schon an den Tagen vor dem Wahlsonntag die Umschläge geöffnet und der Wahlschein vom Umschlag mit dem Stimmzettel getrennt. Auch wenn das in manchen Bundesländern offiziell nicht zulässig ist. Doch wo kein Kläger, da kein Richter.
Briefwahl ist eine Notlösung, darf nicht zur Regel werden
Ich will nicht behaupten, dass Behörden im großen Stil Wahlbetrug verüben, aber es wäre problemlos möglich. Dazu ist es lediglich notwendig, die separierten Umschläge mit den Stimmzetteln wegzuschaffen und durch eine vorher vorbereitete gewünschte Mischung auszutauschen. Dann sähe beim Zählgeschäft am Abend alles perfekt aus.
Ja, ich bin mir sicher: Deutschland ist noch immer ein Rechtsstaat. Aber einer, der an manchen Stellen seit einigen Jahren zu verdunsten beginnt. Deshalb mein Appell: Macht Euch an den Wahltagen auf zu den Urnen. Beobachtet, wenn es Eure Zeit erlaubt, auch still das Zählgeschäft. Dokumentiert Unregelmäßigkeiten. Gerechterweise alle, nicht nur die, die möglicherweise Eure Partei betreffen.
Nur so lässt sich garantieren, dass auch Eure Stimme zählt! Meidet die Briefwahl, denn sie hat viele Schwächen!