Bremer Gericht bestätigt Verbot der Parole From the river to the sea bei pro-palästinensischer Kundgebung

Eine Klage gegen das Verbot der Parole From the river to the sea ist vor dem Verwaltungsgericht Bremen gescheitert. Die Richter bestätigten die Auflage der Behörden und stuften die Formel als Kennzeichen terroristischer Organisationen ein. Damit bleibt die Verwendung im konkreten Fall unzulässig.