80 Prozent für die AfD?
Die Zustimmung für das Programm der AfD dürfte um ein Vielfaches höher sein als die Zustimmung für die Partei selbst. Was also hindert die Deutschen daran, wie die Amerikaner zu wählen?
Die Zustimmung für das Programm der AfD dürfte um ein Vielfaches höher sein als die Zustimmung für die Partei selbst. Was also hindert die Deutschen daran, wie die Amerikaner zu wählen?
Während noch am Neujahrsmorgen die Berliner Innensenatorin von einem „friedlichen Silvester“ in der Hauptstadt sprach, waren es wieder einmal die solchen Politikern so verhassten alternativen Medien und Musks X, die ein ganz anderes Bild zeichneten. Daraufhin folgte der nächste Fauxpas aus dem bizarren bis dümmlichen Ideenreich der Kartellparteien: die Forderung nach dem generellen Böllerverbot.
Nein, es war kein Auto, wie Medien und Politiker formulieren. Es war ein muslimischer Araber, Talib Abdulmohsen, der gestern in Magdeburg mit seinem BMW in den vollen Weihnachtsmarkt gerast ist. Derzeit gehen die Behörden von zwei Toten, darunter ein Baby, und zahlreichen, teilweise schwer verletzten Opfer aus.
Wie die Thüringer AfD-Fraktion mitteilte, geht Björn Höcke nun juristisch gegen BSW-Chefin Sahra Wagenknecht vor.
Diese hatte das TV-Duell mit der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel genutzt, um minutenlang aus Höckes Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ zu zitieren – allerdings in manipulativer Absicht, um Höcke, in schlimmster „Correctiv“-Manier, die Absicht zu unterstellen, „20 bis 30 Millionen“ Menschen aus Deutschland abzuschieben. Die AfD weist darauf hin, dass Wagenknecht hier Aussagen von Höcke vermischt hat, um den gewünschten Effekt zu erzielen. In Wahrheit hatte Höcke lediglich gefordert, illegale Einwanderer und abgelehnte Asylbewerber unverzüglich abzuschieben. In einer Rede in Gera Ende 2023 hatte er erklärt, Deutschland könne auch für eine Übergangszeit mit „20 bis 30 Prozent weniger Menschen“ über die Runden kommen, was durch Produktivitätssteigerung zu stemmen sein werde.
Bislang gibt es lediglich eine Diskussion darüber, ob ein Antrag auf Verbot der AfD im Plenum auf die Tagesordnung genommen werden soll. Ob die Höchstinstanz tatsächlich angerufen wird, um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD festzustellen, ist damit noch völlig unklar, von einem Verbot gar nicht zu sprechen. Dennis Riehle kommentiert.
(zum Beitragsbild oben: (c) Screenshot YT) Nach dem Messerattentat von Mannheim am 31.5. 2024 auf den Koran/Islamkritiker Michael Stürzenberger (59)