Die heuchlerische Verwendung des Begriffs „Völkerrecht“ durch die EU, die nur für Israel gilt

* Elder of Ziyon, 20. Mai 2020

(Übernommen von Abseits vom Mainstram –Heplev)

Der Hohe EU-Kommissar Josep Borrell gibt sich große Mühe in Bezug auf den israelisch-palästinensischen Konflikt ausgewogen und für Frieden zu erscheinen. Aber wenn er in offiziellen Presseverlautbarungen Fiktionen puscht, scheint die wahre Antipathie der EU durch.

Das Völkerrecht ist eine fundamentale Säule der auf Regeln gründenden internationalen Ordnung. Diesbezüglich erinnern die EU und ihre Mitgliedstaaten daran, dass sie keinerlei Veränderungen an den Grenzen von 1967 anerkennen werden, außer sie sind von Israel und den Palästinensern vereinbart. Die Zweistaatenlösung mit Jerusalem als zukünftiger Hauptstadt beider Staaten ist der einzige Wag nachhaltigen Frieden und Stabilität in der Region sicherzustellen.

So etwas wie „Grenzen von 1967“ gibt es nicht. Am 3. April 1949 unterzeichneten Israel und Jordanien eine Waffenstillstandsvereinbarung und mit einem grünen Stift wurde auf einer Landkarte eine Markierung gezogen – aber das sollte ausdrücklich keine Grenze sein und Israel behielt sich das Recht vor Land östlich dieser Grünen Linie zu beanspruchen.

Es wird zudem anerkannt, dass keine Bestimmung in diesem Abkommen in irgendeiner Weise die Rechte, Ansprüche und Positionen einer der Vertragsparteien bei der endgültigen friedlichen Vereinbarung zur Lösung des Palästina-Problems beeinträchtigt, wobei die Vorkehrungen dieses Abkommens ausschließlich durch militärische Überlegungen diktiert wird.

Das ist die einzige Quelle für die „Grenzen von 1967“.

Die meisten Diplomaten achten darauf, die Waffenstillstandslinien von 1949 nicht als „Grenzen“ zu bezeichnen, denn sie kennen diese Geschichte. Sie verwenden das Wort „Linien“ oder „Umgrenzung“. Dass die EU hier das Wort „Grenzen“ verwendet, ist eine bewusste Lüge – und steht im Widerspruch zum kostbaren „Völkerrecht“, das die EU zu wahren behauptet.

Jordanien kündigte diese Vereinbarung von 1949 durch einen Angriff auf Israel auf:

Von dem Gebiet, das von einer der Vertragsparteien dieses Abkommens kontrolliert wird, darf keine kriegerische Handlung oder feindselige Handlung gegen die andere Vertragspartei durchgeführt werden.

Die Resolution des UNO-Sicherheitsrats macht klar, dass jede tatsächliche Grenze „sicher“ sein muss – und Jordaniens Angriff 1967 zeigte, dass die Waffenstillstandslinien von 1949 für Israel nicht sicher waren.

Die EU und die UNO sind mit einem weiteren Hirngespinst weit über diese bereits ungeheure Erfindung der „Grenzen von 1967“ hinaus gegangen: dass das Land östlich der Grünen Linie, einschließlich Jerusalems, irgendwie einer palästinensischen Instanz gehört, die nie eine Waffenstillstandsvereinbarung unterschrieben hat.

Natürlich lässt nichts, was Israel und die PLO während Oslo unterschrieben haben, erwarten, dass die Linien von 1949 die Grenzen zwischen den beiden Staaten waren. Die einzige rechtliche Möglichkeit, wie die Palästinenser Eigentümerschaft an irgendwelchem Land beanspruchen können, ist über eine Vereinbarung mit Israel. Das ist grundlegendes Völkerrecht und ein Recht, das Borrell ziemlich gut kennt. Trotzdem hat er den Nerv sich auf „Völkerrecht“ zu berufen, um Israel seine im Waffenstillstandsabkommen angezeigten legalen Ansprüche wegzunehmen, und den Palästinensern Land zuzusprechen, von dem auf keine Weise gesagt werden kann, dass es ihnen gehört.

Borrells Scheinheiligkeit endet hier nicht:

Wir fordern Israel nachdrücklich auf keine einseitigen Entscheidungen zu treffen, die zur Annexion irgendeines besetzten palästinensischen Territoriums führen und als solche gegen das Völkerrecht verstoßen würden.

Dennoch ermutigt die EU die Palästinenser einseitige Entscheidungen zu treffen, um Land zu beanspruchen, besonders in Area C, indem dort illegal gebaut wird. Tatsächlich hilft die EU ihnen direkt Dörfer in Area C von Grund aufzubauen, die die EU als besetzt bezeichnet – was bedeutet, dass gemäß der eigenen Interpretation des Völkerrechts durch die EU allein Israel in diesen Gebieten als kriegsführender Besatzer Baugenehmigungen auszustellen berechtigt ist.

Ich konnte 2016 eine Tour durch diese baufälligen Bauten mitmachen, auf vielen prangt die EU-Flagge.

Hier ist eine Zeitraffer-Animation der von der EU ermutigten illegalen Bautätigkeiten der Palästinenser in Area C bei Jerusalem, die ich vor ein paar Jahren erstellte – planlose, gefährliche Bauten ohne Infrastruktur, zusammengeschustert auf jedem leer stehenden Land, das sie finden konnten.

Die EU sagt, alles, was Israel einseitig tut, sei illegal – aber sie unterstützt direkt diese einseitig gebauten illegalen Bauwerke und unverfrorenen Landraub in Gebieten unter israelischer Kontrolle. Diese Bauwerke verstoßen im Rahmen bestehenden, unterzeichneten Vereinbarungen gegen das Völkerrecht.

Borrells Heraufbeschwören eines Völkerrechts, das nur auf Israel angewendet wird, aber weder für die Palästinenser noch für die EU selbst gilt, ist atemberaubende Heuchelei.

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