Jens Spahn: Wollt ihr die totalen Restriktionen? Dann gebt mir ein Corona-Ermächtigungsgesetz!

* von Michael van Laack (Philosophia Perennis)

Lange hat Jens Spahn davon geträumt. Seit einigen Monaten ist es Dank Corona Wirklichkeit: Er ist wichtig und mächtig, leitet sein Ministerium und so auch das Land seit einigen Monaten mit Sondervollmachten! Das ganze von Endzeitstimmung traumatisierte deutsche Volk und andere „Einwohner“ schauen auf ihn, pflücken sehnsüchtig alle Verlautbarungen von seinen Lippen.

Gespannt fragen sich (fast) alle Tag um Tag: Gibt es auf der heutigen Pressekonferenz neue Hiobsbotschaften, Lichtblicke am Horizont oder die erlösende Botschaft: „Sehet der Impfstoff ist da!“? Sollte tatsächlich in den nächsten Monaten ein Impfstoff gefunden werden, ist selbstverständlich noch lange nicht alles vorbei. Mindestens vier Jahre lang müsste man jeden Tag mindestens 60.000 Menschen impfen, um Entwarnung geben zu können, erläuterte der ehemalige stellvertretende Vorsitzende des „Sachverständigenrats Gesundheit der Bundesregierung“, Matthias Schrappe.

Wird Spahn nach Corona Vollmachten behalten?

Es macht so viel Spaß: Jens Spahn befiehlt und das Volk folgt. Ein wirklich geiles Gefühl! Aber was kommt nach Corona, wenn bis dahin nicht ein weiteres Virus aus Asien unsere Wirtschaft vor die Wand fährt? Man stelle sich vor, Laschet würde nicht CDU-Vorsitzender und (Vize-)Bundeskanzler. Wer würde dem Jens in seinem Gesundheits-Ministerium dann noch Beachtung schenken? Vermutlich genauso wenige, wie vor der Corona-Krise. Deshalb muss rasch eine andere Regelung her!

Und zwar ein drittes „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, dass auch nach einer Epidemie in Kraft bleibt. Ein Ewigkeitsgesetz, wenn man so will. Zumindest, so lange Jens Spahn noch Gesundheitsminister ist. Nach ihm (wie bekanntlich bei den meisten Politikern) die Sintflut! Der Mann, von dem ganz böse Zungen behaupten, er lasse es bei privaten Partys auch im Juli gern mal schneien, wünscht Verordnungen schon dann erlassen zu können, wenn dies aus seiner Sicht „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich“ sei.

Dauerhafte Grundrechtseinschränkungen möglich!

Wenn also z.B. in Finnland plötzlich ein neues Virus – nennen wir es Walölgrippe – ausbräche, würde Spahn umgehend alle aus Finnland Einreisenden an der Grenze abfangen und in Quarantäne stecken wollen. Ebenso Fluggesellschaften oder Urlaubsschiffen verbieten können, Buchungen von Finnen oder deutschen Rückkehrern anzunehmen, damit die Walölgrippe dort bleibt, wo sie hingehört: an die finnische Küste. Die Auswirkungen wären fatal: Dauerhaft könnten so Grundrechte eingeschränkt werden.

Die DDR-Regierung verbot Reisen in Staaten außerhalb des Warschauer Pakts oder anderer kommunistischer Staaten. Mit dem nun vorliegenden Gesetz könnten zunächst Spahn und später auch sein Nachfolger sicherstellen, dass die Bewegungsfreiheit der Bürger eingeschränkt wird. Ist Ungarn zu islamophob, die USA zu trumplastig? Sollen die Bürger sich nicht vor Ort über das wirklichen Denken und Fühlen der anderen informieren können? Kein Problem! Man nimmt einfach irgendeine schwere Infektionskrankheit zum Anlass und schon kommt kein Ungar mehr nach Deutschland und deutsche Staatsbürger dürfen nicht mehr zu den Magyaren reisen.

Wehret den Anfängen

Deshalb muss das dritte „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ mit einem Verfallsdatum versehen werden. Sonst wird es zum Dauerbrenner und indirekt zu einem Gesetz, das Grundrechte in Stein gemeißelt einschränken könnte.

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