Wenn „Impfverweigerer“ als „Abschaum“ bezeichnet werden oder erklärt wird, Menschen, die sich nicht impfen lassen, seien „asozial“, dann wurde eine rote Linie überschritten.
Wenn es Hassrede gibt, dann sind die Begriff „Abschaum“ und „asozial“ Hassrede.
Der Begriff „Abschaum“ beraubt den Menschen seiner Menschlichkeit und seiner Würde, die er durch seine Geburt hat. „Abschaum“ heißt lebensunwert, heißt Menschenmüll, etwas, das entsorgt gehört. Das Wort „Abschaum“ ist Hassrede pur und gehört zum Vokabular der Misanthropen, Faschisten und Rassisten.
Das Wort „asozial“ gehört wie das Wort „Abschaum“ zu den schlimmsten Begriffen der deutschen Sprache. Im Nationalsozialismus und in der DDR wurde der Begriff „asozial“ zu einem Rechtsbegriff gemacht, womit dann die Verfolgung von Menschen juristisch legitimiert wurde. Unter den Nazis wurden Menschen aufgrund der vorgeworfenen Asozialität in Konzentrationslagern gesteckt. Als Symbol zur Kennzeichnung ihres „asozialen Wesens“ mussten sie ein schwarzes Dreieck auf Brusthöhe tragen.
Unabhängig davon, wie man zu der Frage der Impfung steht, ob man für die Impfung ist oder dagegen, ob man selbst geimpft ist oder nicht, ob man seine eigenen Kinder impfen lässt oder nicht, wer andere Menschen verunglimpft und entmenschlicht, wer erklärt, dass der Mensch, so wie er geboren wurde, „Abschaum“ ist und nur durch eine Impfung zu einem Menschen wird, der nicht als „asozial“ gebrandmarkt wird, der steht nicht auf der richtigen Seite.
Es gibt in unserer Gesellschaft bereits genug Spaltung. Es gibt Menschen, die hassen sich aufgrund verschiedener Glaubensvorstellungen, andere distanzieren sich wegen unterschiedlicher Hautfarben. Dann wieder gibt es Menschen, da geht die Schere zwischen arm und reich deutlich weiter als zwei Armlängen auseinander.
Was wir definitiv nicht brauchen, ist eine weitere Spaltung innerhalb der Gesellschaft, schon gar nicht eine Spaltung, die juristisch legitimiert und staatlich exekutiert wird. Mit dieser neuen Art der Spaltung von Menschen aufgrund ihrer körperlichen Beschaffenheit „geimpft“ oder „nichtgeimpft“, wird es passieren, dass sich irgendwann Menschen, die sich eh schon hassen, durch die biologische, medizinische Politik des Staates noch weiter gegeneinander aufgebracht werden. Irgendwann wird ein Mensch, einen anderen Menschen, den er aufgrund seiner Hautfarbe oder Herkunft hasst, als „asozial“ und „Abschaum“ bezeichnen und ihn deshalb nicht in seinen Laden lassen.
Unabhängig von dem medizinischen Nutzen des Impfstoffs, darf eine Impfung nicht zu einer Taufe erhoben werden, die überhaupt erst dafür sorgt, das jemand als Mensch mit allen Rechten anerkannt wird und nicht mehr als „asozialer Abschaum“ gilt. Es gibt gewisse Rechte, die hat der Mensch von Geburt an und nicht erst durch eine Impfung.
„Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst“, heiß es in der Bibel. Das Prinzip der Nächstenliebe ist großartig. Dennoch sind Missionierung und Inquisition ein Verbrechen. Egal wie gut und richtig eine Sache für einen persönlich sein mag, es gibt gewisse Taten, die dadurch nicht gerechtfertigt werden.
Es gibt keinen Grund, seinen Nächsten zu diffamieren, wenn er nicht geimpft ist oder sein will, vor allem dann nicht, wenn man selber geschützt ist, ob nun durch eine Impfung oder durch andere Maßnahmen. Ein Mensch, der sich selber schützt und für sich selbst Verantwortung übernimmt, muss seinen Nächsten zu nichts zwingen. Vor allem aber kann er die Gelassenheit haben, in seinem Nächsten nicht zunächst eine Gefahr für Leib und Leben zu sehen, sondern einen Menschen, der im Zweifel unschuldig, gesund und gut ist.
In der DDR gab es im Strafgesetzbuch den Paragrafen 249. Er wurde als „Asozialenparagraph“ bezeichnet und gab der DDR-Führung die Autorität, Menschen zu bestrafen und ihnen die Freiheit zu nehmen, wenn sie sich weigerten zu arbeiten. Für den Fall, dass das vereinte Deutschland das Wort „asozial“ im Rahmen der Impfkampagne wieder zu einem juristisch Begriff machen möchte, schlage ich vor, einfach §249 aus der DDR zu kopieren und lediglich das Wort “Arbeit“ durch „Impfung“ auszutauschen. Der Paragraf könnte dann diesen Wortlaut haben:
„Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, dass er sich aus Impfscheu einer geregelten Impfung hartnäckig entzieht, obwohl er impffähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Impferziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.“
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