Warum redet die EU weiter von den nicht existenten „Grenzen von 1967“, obwohl diese ausdrücklich nie als Grenzen gedacht waren?

Elder of Ziyon, 28. Oktober 2021
Übernommen von Abseits vom Mainstream – HEPLEV

In einer Presseerklärung von Montag, die Israel vorwirft einen Plan voranzutreiben Häuser in Judäa und Samaria zu bauen, erklärte die EU (wie sie es buchstäblich hunderte Male zuvor schon tat): „Die Europäische Union hat ständig deutlich gemacht, dass sie keine Veränderungen an den Grenzen von vor 1967, auch in Bezug auf Jerusalem, anerkennen wird, außer denen, die von beiden Seiten vereinbart werden.“

Die EU hat diese Formulierung so lange verwendet, wie sie in ihrer jetzigen Form existiert – buchstäblich hunderte Male. Der konkrete Sprachgebrauch hier ist einer EU-Resolution aus dem Jahr 2011 entnommen, die palästinensische Eigenstaatlichkeit unterstützt.

Wenn Resolutionen wie diese formuliert werden, gibt es Komitees, die sich Tage oder Monate lang treffen, um die Worte zu gestalten, damit sie so präzise wie möglich sind.

Warum verweist die EU ständig auf Grenzen, die nie existierten?

Vor 1967 existierte Israel innerhalb von Waffenstillstandlinien von 1949. Diese Linien waren – darauf bestanden die Araber! – keine Grenzen. Die jordanisch-israelische Vereinbarung lautete sehr ausdrücklich: „Den in den Artikeln V und VI festgelegten Demarkationslinien des Waffenstillstands dieser Vereinbarung werden von den Parteien unbeschadet zukünftiger territorialer Regelungen oder Grenzlinien oder Ansprüchen einer der Parteien hierzu vereinbart.“

Es gab ähnlichen Sprachgebrauch in Israels Vereinbarung mit Ägypten. Aber diese wurde durch den israelisch-ägyptischen Friedensvertrag ersetzt, der die internationale Grenze zwischen beiden zog.

Was ist mit den Linien zwischen Jordanien und Israel?

Die Friedensvereinbarung der beiden von 1994 erscheint da sehr eindeutig:

Anhang I (a)

Abgrenzung und Ziehung der internationalen Grenzen zwischen Israel und Jordanien

1. Es wird vereinbart, dass in Übereinstimmung mit Artikel 3 des Vertrags die internationale Grenze zwischen den beiden Staaten aus den folgenden Sektoren besteht:

A. Die Flüsse Jordan und Jarmuk. B. Das Tote Meer. C. Das Emek Ha’arva/Wadi Araba. D. Der Golf von Aqaba.

Diese Vereinbarung tut zweierlei: Sie ersetzt die Waffenstillstandsvereinbarung von 1949, die die Quelle des „Grenzen von vor 1967“-Mythos ist und sie definiert die internationale Grenze zwischen Israel und Jordanien als den Jordan, das Tote Meer und so weiter.

Nicht zwischen „Palästina“ und Jordanien – zwischen Israel und Jordanien.

Es gibt einen winzigen Vorbehalt, der keinerlei rechtliche Auswirkung auf die tatsächlich definierten Grenzen zu haben scheint:

Die Ortophoto-Landkarten und Bildkarten, die die Linie zeigen, die Jordanien vom Territorium trennt, das 1967 unter die Kontrolle israelischer Militärregierung kam, soll die Linie enthalten, die in einer anderen Präsentation angedeutet wird und die Legende soll den folgenden Hinweis tragen: „Diese Linie ist die administrative Grenze zwischen Jordanien und dem Gebiet, das 1967 unter die Kontrolle israelischer Militärregierung kam. Jeder Umgang mit dieser Linie erfolgt ohne Berührung des Status des Territoriums.“

Die Vereinbarung sagt nicht, dass die Grenze zwischen Israel und Jordanien infrage steht. Sie weist an, dass alle Landkarten, die auf dieser Vereinbarung gründen, Sprachgebrauch beinhaltet, der besagt, dass der Rechtsstatus von Judäa und Samaria nicht festgelegt worden ist.

Gemäß dem anerkannten internationalen Recht werden Landkarten selbst allgemein als Beweis betrachtet, haben aber von sich aus keinen Rechtsstatus. Der Text auf einer Landkarte hat nicht dasselbe Gewicht wie eine juristische Vereinbarung, außer sie ist als Teil der Vereinbarung selbst angefügt. Das hat der IStGH 1986 entschieden.

Der entscheidende Punkt ist, dass der Vereinbarung selbst keine solche Landkarte angefügt wurde. Ohne sie ist der Text die einzige rechtliche Definition der Grenze zwischen Israel und Jordanien – was bedeutet, dass Israels Grenze gemäß dem Völkerrecht dort endet, wo die von Jordanien beginnt.

Welchen Rechtsstatus auch immer Judäa und Samaria haben, die Waffenstillstandslinien von 1949 waren weder 1949 noch 1967 rechtliche Grenzen und gewiss nicht nach dieser Vereinbarung von 1994.

Die EU weiß das. Sie bezeichnet die Waffenstillstandslinien von 1949 trotzdem als „Grenzen“.

In jedem anderen Zusammenhang wäre dies ein riesiger Skandal. Aber wenn es um Israel geht, werden Fakten plötzlich optional und Beschlüsse der EU werden von Narrativen getrieben.

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