Meinungsfreiheit siegt: Sawsan Chebli verliert Gerichtsverfahren in Heilbronn

Sawsan Mohammed Chebli, SPD-Politikerin und Autorin, erlebte kürzlich eine unangenehme Überraschung, als das Landgericht Heilbronn ihre Klage mit Verweis auf die Meinungsfreiheit zurückwies.

Im Jahr 2020 wurde Sawsan Chebli in einem Facebook-Kommentar als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ bezeichnet. Die SPD-Politikerin, die in ihrem Buch den Rassismus und Hass in Deutschland thematisiert, sah sich durch diesen Kommentar beleidigt und diffamiert und verlangte eine Entschädigung. Nach eigenen Angaben erstattet sie bis zu 30 Anzeigen pro Woche gegen ähnliche Kommentare und Beleidigungen.

Das Landgericht Heilbronn entschied jedoch, dass die Aussage noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Richterin erklärte, dass Schmähkritik, Formalbeleidigung und Angriffe auf die Menschenwürde nicht von der Meinungsfreiheit umfasst seien. Im vorliegenden Fall habe die Äußerung jedoch noch einen nachvollziehbaren Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung, weshalb sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Sawsan Chebli zeigte sich schockiert und entsetzt über die Entscheidung des Gerichts. Ihrer Meinung nach sende das Gericht ein „fatales Signal“. Sie betonte, dass Meinungsfreiheit nicht bedeute, Menschen aufs Übelste beleidigen und diffamieren zu dürfen. Hass und Hetze seien keine Meinung und das Internet kein rechtsfreier Raum. In ihrem Buch fordert Chebli eine stärkere Regulierung von Plattformen wie Twitter und Facebook, um gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen.

 

(Quelle Beitragsbild oben: Symbolbild, nach haOlam.de)

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