Abtreibung: Nur die AfD will den § 218 nicht schreddern

Nicht nur im Wahlkampf in den USA, auch in Deutschland spielt die Abtreibung vor den nahenden Bundestagswahlen eine wichtige Rolle. Zu einer denkwürdigen Debatte zum Abtreibungsverbot kam es gestern im Bundestag.

Die Linken im Hause wollen das nach wie vor, auch dank des Bundesverfassungsgerichts bestehende Abtreibungsverbot jetzt noch schnell kippen. Aggressiv. Laut. Unerträglich. Und Herr Merz ist  – wen wundert das noch? – bereit, die Abschaffung des 218 zu „überprüfen“.

Unser Tweet des Tages von Beatrix von Storch:

AfD als erste Wahl für Christen

Mit dieser Positionierung ist die AfD derzeit die einzige Partei im Bundestag, die versucht, unserem Grundgesetz, dem Naturrecht und dem christlichen Ethos möglichst weitgehend gerecht zu werden.

Unlängst hat daher die Fürstin Gloria von Thurn und Taxis in einem Interview mit Burkhard Müller-Ullrich (Kontrafunk) festgestellt, dass die AfD die einzige Partei ist, deren Parteiprogramm noch am ehesten katholischen Grundsätzen entspricht. Umso unverständlicher die Hetze der katholischen Bischofskonferenz gegen diese Partei.

Papst Franziskus sprach bereits vor einigen Jahren bei einer seiner Mittwochsaudienzen im Vatikan über das 5. Gebot. Dabei verurteilte er die Abtreibung scharf als Mord. Einen Arzt dazu zu beauftragen, sei wie einen Auftragskiller anzuheuern. Was Papst Franziskus hier zur Abtreibung sagte, ist schlicht die Lehre der katholischen Kirche, die eigentlich auch die deutschen Bischöfe ohne Wenn und Aber vertreten müssten (Quelle).

Addendum 1 (DB): ProLife-Aktivisten aus der Union

Doro Bär,Lebensschützer aus dem Bereich der Union argumentieren dagegen, dass CDU/CSU wählen vermutlich die beste ProLife Wahl sei. Ihr Argument: „Weil ohnehin eine Union/SPD oder Union/Grüne Koalition erwartbar ist. Aber je stärker Union darin ist, desto eher werden Frau Bär und gleichgesinnte die ProAbortion Leute in SPD oder Grüne ausbremsen können.“ Weitere Argumente finden sich hier.

Addendum 2: INSA: Insbesondere AfD-Wähler für eine Vorrangstellung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes

Auch das Meinungsforschungsinstitut INSA hat sich der Frage angenommen. Das Ergebnis wird folgendermaßen von INSA-Chef Binkert vorgestellt: „In jüngster Zeit hat sich die Debatte in Deutschland um den Schutz des ungeborenen Lebens bzw. das Recht auf Abtreibung wieder erhitzt. Wir haben uns dieses Themas deshalb im jüngsten Meinungstrend auch angenommen und zunächst einmal abgefragt, wie gut oder schlecht sich die Befragten ihrer Meinung nach über die aktuelle Gesetzeslage rund um Schwangerschaftsabbrüche informiert fühlen. Jeder Zehnte (10 Prozent) fühlt sich sehr gut informiert, 37 Prozent eher gut, 27 Prozent eher und neun Prozent sehr schlecht.

Wenn man die aktuelle Rechtslage kurz erklärt, sind 44 Prozent dafür, dass man die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, erleichtert. 36 Prozent wollen die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, belassen wie bisher und jeder Elfte (9 Prozent) will sie erschweren.

Wir haben auch gefragt, was bei der rechtlichen Abwägung schwerer wiegen soll – das Recht der Frau, über den eigenen Körper und ihre Gesundheit selbst bestimmen zu dürfen, oder das Recht des ungeborenen Lebens (Embryo/Fötus) auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Knapp jeder Zweite (49 Prozent) spricht sich dafür aus, dass das Recht der Frau als höher eingestuft werden soll, jeder Zehnte (10 Prozent) für das uneingeschränkte Lebensrecht des ungeborenen Kindes und jeder Dritte (33 Prozent) findet, dass beide Rechte gleichrangig berücksichtigt werden müssen.

Es fällt auf, dass bei den unter 30-Jährigen (16 Prozent) vier Mal so viele Befragte sich für das Überwiegen des Rechtes des ungeborenen Lebens aussprechen wie bei den über 70-Jährigen (4 Prozent). Und wenn man auf die Anhängerschaften der Parteien blickt, dann sprechen sich insbesondere AfD-Wähler für eine Vorrangstellung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes (16 Prozent; Rest: 6 – 10 Prozent) aus.

Es sieht so aus, dass die Debatte Abtreibungsrecht versus Lebensrecht in Deutschland erst wieder beginnt. In den Vereinigten Staaten war es ein wichtiges Wahlkampfthema. Ich wünsche mir, dass dieses – im wahrsten Sinne des Wortes – lebenswichtige Thema in Deutschland so ausgewogen diskutiert wird, wie wir uns darum bemüht haben, es abzufragen. Hierbei kann es helfen, sich in die Sichtweise des jeweils Andersdenkenden hineinzuversetzen. Meines Erachtens geht es im Kern darum, ob zwischen der Schwangeren und dem Ungeborenen ein Subjekt-Objekt-Verhältnis besteht oder ob man das noch ungeborene/n Kind als eigenständiges Subjekt wahrnimmt.“

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