Israel legt Berufung gegen die internationalen Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant ein

  • von Roland M. Horn

(zum Beitragsbild oben: Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, gibt bekannt, dass er am 20. Mai 2024 Haftbefehle gegen israelische Staats- und Regierungschefs beantragt hat. Foto: ICC.)

Wie die Israel heute Redaktion am 17.12.2024 mitteilt, legte Israel am 13.10.2024 Berufung gegen die von Internationalen Gerichtshof (IStGH) erlassenen Haftbefehle gegen den Israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den mittlerweile entlassenen Verteidigungsminister Yoaw Galant ein.

Die israelischen Politiker werden in den Haftbefehlen beschuldigt, in der Zeit zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 20. Mail 2024 in Gaza Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen begangen zu haben. Einer der Vorwürfe lautet, dass Israel Gazaner ausgehungert habe. Die Haftbefehle wurden nicht nur von Israel, sondern auch den Vereinigten Staaten sowie anderen Ländern abgelehnt und abgewiesen.

Ein Sprecher des israelischen Außenministeriums, Oren Marmorstein, bestätigte gegenüber NBC News, dass Berufung eingelegt wurde. Marmorstein bezeichnet die Anschuldigungen als unbegründet und gab die Absicht Israels bekannt, „die Gerechtigkeit seiner Positionen zu verteidigen“ sowie sich zu widersetzen. Für ihn ist klar: Es handelt sich um einen Justizirrtum. Netanjahu hatte die Haftbefehle mit dem Prozess gegen Alfred Dreyfus verglichen – einem Juden, der 1984 in Frankreich zu Unrecht des Verrats beschuldigt wurde.

In den Berufungen geht es gar nicht um die Vorwürfe, die – wie Israel erklärt- durch den massiven Zustrom erst von Israel ermöglichten Zustrom von Hilfsgütern nach Gaza oder seine Bemühungen, die Tötung von Zivilisten – auch auf Kosten der Gefährdung seiner eigenen Truppen, sondern um Verfahrensfehler seitens der Anklagebehörde des IStGH unter dem Chefanklägern Karim Khan.

In einem der Einsprüche, die bereits im November verfasst wurden, geht es um die Zuständigkeit des Tribunals, das nach dem Römischen Statut agiert. Israel ist aber weder Vertragspartei des Statuts noch ein Mitglied des IStGH und demzufolge kann Israel auch gar nicht vor Gericht gestellt werden. Das Gericht hatte behauptet, es sei deshalb zuständig, weil die Palästinensische Autonomiebehörde – die als „Staat Palästina“ registriert ist, dem Gericht 2015 beigetreten ist. Aber: Dieses Konstrukt wird nicht allgemein anerkannt und folgerichtig heißt es dann auch in der israelischen Berufung:

Die Legitimität des Gerichts hängt gleichermaßen von der effektiven Erfüllung seines Mandats und der Einhaltung seiner Zuständigkeitsgrenzen ab.“

In einer zweiten Berufung geht es um die Frage der Benachrichtigung. Israel erklärt, dass der IStGH es versäumt habe, Israel ordnungsgemäß darüber zu informieren, dass er sie strafrechtlich belangen wolle, sondern sich stattdessen auf eine Benachrichtigung aus dem Jahr 2021 verließ, anstatt im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg eine neue Benachrichtigung herauszugeben.

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