Offenburg

Was wirklich hinter islamischem Terror steckt: Die Täter folgen nur dem Wortlaut von Mohammeds Koran

Was wirklich hinter islamischem Terror steckt: Die Täter folgen nur dem Wortlaut von Mohammeds Koran

Nach jedem islamischen Terroranschlag diagnostizieren die obersten selbsternannten Erklär-Bären und Einordner der Politik sowie unserer Druck- und Funkmedien unisono, solche Anschläge hätten nichts, aber auch gar nicht mit dem in Wahrheit doch so friedfertigen Islam zu tun. Die Islamverbände waschen ihre Hände ohnehin in Unschuld: Den „mutmaßlichen“ Tätern gehe es nur darum, Angst zu verbreiten, die Gesellschaft zu spalten, unsere Demokratie und Freiheit anzugreifen, und so weiter. Meist werden sie für ihre Morde als nicht zurechnungsfähig (und somit also von jeglicher Schuld) freigesprochen. Das Ausbleiben von Demonstrationen dieser angeblich so friedfertigen Muslime, die sich doch eigentlich gegen die behauptete Vereinnahmung ihres Glaubens wehren müssten, zeigt, dass viele mit dem Islamverständnis der Täter wohl doch insgeheim einverstanden sind – und die vieltausendfachen zustimmenden Posts und begeisterten Lobhudeleien für den CSD-Attentäter Abdul Ballout gerade durch junge deutsche Muslime bestätigt diese Vermutung.

Faeser prahlt: „Wir haben Anschläge verhindert“

Faeser prahlt: „Wir haben Anschläge verhindert“

„Wir haben Anschläge verhindert“, brüstete sich Innenministerin Nancy Faeser am Wochenende in einem Interview mit der “Badischen Zeitung” – und schimpft darin zugleich auf „ausländische Einflussoperationen oder Desinformation.“ Die Ironie: Es waren ausgerechnet ihre eigene die inländischen Sicherheitsorgane unter ihrer Regie und Verantwortung, die wiederholt über Terroraktivitäten uninformiert waren – und erst von ausländischen Geheimdiensten auf bevorstehende Anschlagspläne aufmerksam gemacht werden mussten.

Mutieren Amtsgerichte zu Strafgerichtshöfen?

Mutieren Amtsgerichte zu Strafgerichtshöfen?

Wie hier auf Ansage! bereits berichtet, verurteilte mich das Amtsgericht Kenzingen am 3. Juli 2024 zu drei Monaten Gefängnis oder 4.500 Euro Strafe aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Anschuldigung einer angeblichen „Volksverhetzung“ nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Es ging dabei um einen Artikel aus dem Jahr 2019, in dem ich wiederholte Tötungen durch Muslime im nahen Offenburg beklagt hatte. Anzeigt wurde ich in Erlangen (vermutlich aus dem Umfeld einer dortigen Großmoschee), angeklagt durch eine junge Staatsanwältin und abgeurteilt durch eine ebenfalls junge Richterin. Gegen das offensichtliche und eklatante Fehlurteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

Nach oben scrollen