Faeser prahlt: „Wir haben Anschläge verhindert“

  • von Albrecht Künstle
  • Nein, das taten hauptsächlich andere Geheimdienste als ihre
  • Anschläge erfolgen auch auf unser aller Meinungsfreiheit
  • Es hagelt laufend Strafanzeigen mit harten Aburteilungen

Wir haben Anschläge verhindert“, brüstete sich Innenministerin Nancy Faeser am Wochenende in einem Interview mit der “Badischen Zeitung” – und schimpft darin zugleich auf „ausländische Einflussoperationen oder Desinformation.“ Die Ironie: Es waren ausgerechnet ihre eigene die inländischen Sicherheitsorgane unter ihrer Regie und Verantwortung, die wiederholt über Terroraktivitäten uninformiert waren – und erst von ausländischen Geheimdiensten auf bevorstehende Anschlagspläne aufmerksam gemacht werden mussten.

Denn diese Ministerin, wie auch Deutschlands Staatsanwälte und insbesondere die Staatsanwältinnen, haben nicht etwa politische und strenggläubige islamistische Gefährder im Fokus, die Deutschland von außen und innen infiltrieren. Seit ihr von Bundeskanzler Scholz, mit dem sie sich “sehr, sehr gut versteht”“, die Macht über den Polizeiapparat verliehen wurde, sind kritische Staatsbürger Repressionen ausgesetzt, die an Verfolgung grenzen. Die Justiz ist nicht besser: Es hagelt Strafverfolgungen, teilweise mehrfache gegen einzelne Personen. Die Gerichte wurden durch sie ermutigt, mit harter Hand abzuurteilen, nachdem sie sogar ein Durchgreifen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze forderte.

Inflationäre “Volksverhetzung”

Geradezu inflationär wird maßgeblich dank Faesers Wirken das Schwert der „Volksverhetzung“ geschwungen. Im Jahr ihrer “Machtergreifung” 2021 (die Anwältin ergriff die Ernennung zur Innenministerin durch ihren Parteifreund Scholz gerne) und im Jahr 2022 gab es noch weniger als 5.000 Verfahren wegen „Volksverhetzung“. Im dritten Jahr ihrer Herrschaft 2023 wurden 7.665 Fälle eingeleitet. Damit stieg ihre Zahl um circa 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf einen Höchststand der deutschen Rechtsgeschichte. Und auch in diesem hoffentlich letzten Jahr 2024 ihres unseligen Wirkens werden wohl nicht weniger Kritiker angeklagt und abgeurteilt werden. Ich bin eines der Justizopfer.

Perfide an der politisch motivierten Begründung der Strafverfolgung ist die Umkehr der Sach- und Rechtslage. Wie im eigenen Fall, wird die Warnung vor potenziellen Gefährdern aufgrund bestimmter Ursachen als Anlass genommen zu unterstellen, diese Warnungen und Beschuldigungen seien geeignet oder gar bestimmt, meine Leser zur Gewalt bzw. Anschlägen gegen ebendiese potenziellen Gefährder aufzuhetzen. Wer die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bemüht und versucht, diese Zahlen in Worte und Sätze zu fassen (selbst ohne sie zu kommentieren), wonach Nicht-Deutsche – also Ausländer – bei bestimmten Gewalttaten weit überproportional vertreten sind, dem wird unterstellt, das Volk zur Selbstjustiz gegen nachweisliche Täter „aufzuhetzen“ oder anzustiften. Ein ebenso gerne gemachter Vorwurf ist, den „inneren Frieden“ zu stören – obwohl der doch gerade durch die Ankunft so vieler Menschen aus völlig anderen Kulturkreisen gestört wurde und weiter wird.

Gerichte als Erziehungsinstanzen

Faesers Spezialität ist auch, den Verstoß gegen selbst geschaffene Verbote gnadenlos zu verfolgen – selbst wenn die Beschuldigten genau das Gegenteil des Unterstellten verbreiten. So neulich im Fall eines Rentners aus Lahr, über den hier berichtet wurde. Er leitete eine Text-Warnung vor einem autokratischen Staat mit einem Bildchen weiter, wie Fähnchen schwenkende Kinder für das Naziregime instrumentalisiert wurden. Es war eine treffende Warnung davor, wie es hierzulande schon einmal angefangen hatte. Prompt wurde er von einer jungen Staatsanwältin angeklagt und vom Amts(schimmel)gericht zu 2.800 Euro Strafe verurteilt. Herhalten musste dafür Paragraph 86a Strafgesetzbuch – der gerade erst wieder, am 13. November 2024, fünf weitere Gesetzesänderungen nach sich zog. Diese Regierung ist dabei, ihre letzten Rundumschläge auszuführen und dabei das im Grundgesetz verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung zu untergraben.

Nun traf es einen weiteren Bürger und Amtsträger aus der Nachbarstadt Offenburg – der Stadt, in dem ein Arzt und ein Rentner mit Allahu Akbar-Rufen getötet wurde (ein Vorgang, dessen Kommentierung mir selbst die Verurteilung zu drei Monaten Gefängnis eingebracht hatte): Opfer war der AfD-Kommunalpolitiker Taras Maygutiak. Es ging in seinem Fall um das gleiche „Delikt“ wie beim Lahrer Rentner, unter Hinweis auf die Anfänge des unseligen Hitler-Regimes vor ähnlichen Entwicklungen zu warnen. Das tat er, untermalt mit zwei Bildern, auf denen Hakenkreuze zu sehen waren, um mit diesen die heutige politische Entwicklung zu thematisieren, – nicht dafür zu werben! Ansage! berichtete darüber, ebenso der  “Südwestrundfunk” (SWR), und auch von Alexander Wallasch sowie hier wurde der Fall kommentiert. Besonders brisant hierbei: Das Gericht betätigte sich als Erziehungsinstanz und “empfahl”, der Angeklagte solle seiner Partei, der AfD den Rücken kehren.

Willkürliche Rechtsauslegung

Staatsanwalt Cyril Slavcev wies darauf hin, dass Hakenkreuze aus geschichtlichen Gründen verbotene Kennzeichen seien (egal, was mit ihnen bezweckt wird). Der Angeklagte habe „nicht als Journalist“ oder Künstler gepostet, meinte der weisungsgebundene Staatsanwalt. Medien hingegen zeigen Hakenkreuze zur Aufklärung, erklärte er. Doch im genannten Fall von mir, der ich  journalistisch tätig bin und 2019 den besagten Artikel zum Arztmord von Offenburg verfasst hatte, infolgedessen ich dann fünf Jahre später in Ungnade fiel, hatte mir der Journalistenstatus auch nichts genutzt. Wie anmaßend muss man sein, allein Medien ein Recht auf „Aufklärung“ einzuräumen – in einem Land, wo just die Medien immer seltener wirklich berichten, was ist ( oder aufklären, was war), sondern stattdessen das (Um-)Erziehungsgeschäft der Regierenden übernehmen und andere Sichtweisen niedermachen?

Taras Maygutiak wurde durch denselben Rechtsanwalt Dirk Schmitz vertreten wie ich. Er erklärte unmittelbar nach der Urteilsverkündung, dass er Berufung einlegen werde. Im Prozess ging es um zwei Facebook-Posts, auf denen Hakenkreuzfahnen zu sehen waren. Für das Bildchen mit Fähnchen schwingenden Kindern– exakt dasselbe, für das das benachbarte Amtsgericht Lahr den Rentner verurteilt hatte, obwohl dieser dabei den bloß Post weitergeleitet hatte – sprach ihn das Gericht frei. Aber im zweiten Fall des Facebook-Posts, auf dem ein Meer von Hakenkreuz- und Regenbogenfahnen nebeneinander zu sehen war, fiel dann das Damoklesschwert.

Wer die falschen Vergleiche zieht, lebt gefährlich

Das Urteil war drastisch und wohl politisch motiviert. Maygutiak wurde zu 5.000 Euro Geldstrafe, drei Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie 50 Sozialstunden beim örtlichen Arbeitskreis Asyl verdonnert. Besonders auffällig war, dass der Richter über den Antrag der Staatsanwaltschaft, die nur 65 Tagessätze á 90 Euro ohne Bewährungsstrafe und Sozialarbeit gefordert hatte, deutlich hinausging. In seinem Urteilsspruch soll der Richter zusätzlich darauf hingewiesen haben, dass der Verurteilte seine Parteizugehörigkeit überprüfen solle. Im schriftlichen Urteil wird das vermutlich fehlen.

Und: Der Angeklagte nannte die Nationalsozialisten als „links„, berichtet der SWR als eine Art Zugabe. Letzteres wäre einer näheren journalistischen Betrachtung wert, was aber das Risiko einer zusätzlichen Strafverfolgung birgt – denn wer Vergleiche von damals mit heute zieht, lebt gefährlich. Ist es nach Ansicht der Aufklärer vom Dienst ebenfalls eine Straftat, nationale Sozialisten als links einzuordnen, so wie dies vom SWR herausgestellt wurde? Tatsächlich waren die Nazis nicht nur dem Namen nach, sondern laut ausdrücklichem Bekenntnis ihrer Parteiführer “Sozialisten”. Aber auch ich war diesbezüglich gewissermaßen “falsch gewickelt“ – weil Hitler von Wirtschaftsmächtigen zur Macht verholfen wurde und deshalb eigentlich als „rechts“ eingeordnet werden müsste. Doch heute versagt das Rechts-Links-Schema noch mehr als damals.

Übrigens: Die Tatsache, dass Staatsanwaltschaften den Regierungen gegenüber unterstellt und weisungsgebunden  sind, wurde bereits 2019 vom EuGH bemängelt. Dass deutsche Staatsanwaltschaften somit nicht unabhängig ermitteln, lässt an einer unabhängigen Justiz schwer zweifeln. Legal, illegal, scheißegal?

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst hier https://ansage.org/politische-justiz-in-faeserdeutschland/ erschienen.

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