In Corona-Zeiten nicht erlaubt? Polizei verhindert Partei-Neugründung in Berlin

War die gestrige Veranstaltung, die die Berliner Polizei auflöste, eine Parteigründung oder eine unerlaubte Versammlung? Oder gar beides? Das werden vermutlich erneut Gerichte zu prüfen haben.

Im Polizeibericht der Berliner Polizei liest sich der Vorgang von gestern Abend folgendermaßen:

„Polizeieinsatzkräfte lösten gestern Abend eine nicht genehmigte Veranstaltung in Prenzlauer Berg auf. Über den Notruf der Polizei gingen gegen 20.10 Uhr mehrere anonyme Hinweise ein, dass sich eine größere Personengruppe in einer Bar in der Kollwitzstraße aufhalten und ihre Zusammenkunft live auf einer bekannten Internetplattform streamen soll. Bei der Überprüfung der Lokalität stellten die Einsatzkräfte in den Räumlichkeiten insgesamt 28 Personen fest, die überwiegend weder eine Mund-Nasen-Bedeckung trugen noch die erforderlichen Mindestabstände zueinander einhielten.

Die Polizistinnen und Polizisten beendeten die als Parteigründung betitelte Veranstaltung und leiteten Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gegen das Versammlungsgesetz und wegen versuchter Körperverletzung ein. Nach einer Personalienfeststellung konnten die anwesenden Personen, neun Frauen und 19 Männer im Alter zwischen 32 und 69 Jahren ihren Weg fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.“

Partei mit Namen „Team Freiheit“

 „Parteien können nur vom Bundesverfassungsgericht aufgelöst werden, und entsprechend steht auch deren Gründung unter besonderem Schutz“

Auf dem jüdischen Blog Haolam erfährt man allerdings Genaueres dazu. Es ging scheinbar nicht um eine Corona-Party, sondern um die Neugründung einer Partei, die auf Telegram übertragen werden sollte: „Angeführt von Anwälten haben Anhänger der Querdenken-Bewegung am Donnerstag in einer Berliner Gaststätte eine Partei gründen wollen. Doch die Polizei hat dieses Treffen am Donnerstag als illegale Versammlung aufgelöst.“

Und weiter: „Gegner der Corona-Grundrechtseinschränkungen um die Anwälte Rainer Füllmich und Viviane Fischer hätten erklärt, anlässlich einer Parteigründung sei es möglich, sich in einer Gaststätte zu treffen. In einem live gestreamten Video sei zu sehen gewesen, dass bei dem Treffen die Teilnehmer größtenteils keine Masken trugen und Abstandsregeln nicht einhielten.

Über einen Telegram-Kanal sei nach einer Gaststätte gesucht worden, die eigens für das Treffen öffne. Niemand dürfe die Gründung einer politischen Partei stören, habe Füllmich erklärt und auf das Parteienprivileg verwiesen. Die Berliner Polizei habe das anders gesehen und die Versammlung unterbunden. Polizisten seien in die Versammlung geplatzt, als gerade die Satzung mit der Forderung „Die Beendigung aller Maßnahmen“ verlesen worden sei.

Größeres Polizeiaufgebot angerückt

Ein Polizist habe den protestierenden Teilnehmern einem Zeugen zufolge erklärt, eine Parteigründung sei nur mit Abstand und Hygienekonzept möglich. Nach ersten Diskussionen sei ein größeres Aufgebot der Polizei angerückt. Eine Frau sei in Gewahrsam genommen worden.

Die laufende YouTube-Übertragung sei unterbrochen und das Video wegen eines angeblichen Verstoßes gegen YouTubes AGB gelöscht worden.“

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