Gebäudeenergiegesetz ein Euro-Sparprogramm?

  • von Albrecht Künstle

 

  • Bisher wurde uns vorgemacht, es gehe um den „Klimaschutz“
  • Die (H)Ampelregierung rechnet dreifachen Euro-Nutzen vor
  • Sie kann so wenig rechnen wie sie etwas von Physik versteht

 

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ umfasst 172 Seiten! Hiermit sollen lediglich die ersten acht Seiten, speziell der Erfüllungsaufwand unter die Lupe genommen werden. Der Gesetzentwurf schränkt sich selbst ein: „Die nachstehenden Angaben sind noch nicht vollständig überprüft und unterliegen einem Änderungsvorbehalt. Bund, Ländern und Kommunen entstehen Investitionskosten, um die Vorgabe des Anteils von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden zu erfüllen“, heißt es dazu im Vorspann zu „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ lapidar.

Anscheinend gingen die Regierenden bei Kanzlerin Merkel in die Lehre, denn wie sie alle Gesetze als „alternativlos“ klassifizierte, so auch vorliegend: „Keine Alternative“. Wozu braucht es dann noch einen Bundestag, wenn die Ausgeburt aus dem Hause Habeck alternativlos ist? Wer den ausgewerteten Angaben nicht so recht glauben will, möge sich authentisch hier im Gesetzentwurf rückversichern. Nun zu den dreifach gegliederten Angaben hinsichtlich der Kostenkalkulation für Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung:

Unglaublich, die Bürgerinnen und Bürger sollen einen Milliardenfachen Nutzen haben der größer ist als die Kosten haben. Dieses Sparprogramm (?) der Bundesregierung gliedert sich in den „Erfüllungsaufwand, außer Heizen mit Erneuerbaren-Regelung“, und eine Variante „Heizen mit Erneuerbaren-Regelung“. Weil ein Gebäudeenergiegesetz ohne Heizung eigentlich Nonsens ist, wird nachfolgend die Variante Heizen mit Erneuerbaren ausgewertet:

Bis einschließlich 2028 werden Gebäudebesitzern 11,014 Mrd. Euro Einsparungen vorgerechnet. Dem sollen über 18 Jahre gerechnet 9,157 Mrd. Euro Kosten gegenüberstehen. Das würde bedeuten, der Nutzen überwiegt die Kosten um den Faktor 1,2 (Einsparungen : Investitionskosten). Ab dem Jahr 2029 soll der Vorteil noch höher sein um den Faktor 2,2! Den Einsparungen von 11,125 Mrd. Euro sollen nur 5,039 Mrd. Euro Kosten gegenüberstehen. Würde es tatsächlich zutreffen, dass man durch die Aufrüstung mit alternativer Heiztechnik etwas verdient?

Warum bedarf es dann neuer Milliarden zur Abfederung der Kosten? Dann bräuchte es keine Zuschüsse, sondern nur Darlehen, die mit den vorgerechneten Einsparungen zurückzuzahlen wären. Oder nicht? Wenn man im Gesetzentwurf weiterliest, findet man vielleicht Erklärungen für die Zahlentrickserei. Da ist z.B. die Rede von 91,5 Mio. Euro Heizkostenersparnis infolge der zusätzlichen Wärmedämmung (damit Wärmepumpen funktionieren). Aber die Kosten für den Vollwärmeschutz fehlen in der Berliner Kalkulation. So etwas ist nichts anderes als eine andere Art der Bilanzfälschung. Wie James Bond eine „Lizenz zum Töten“ hatte, meint der Staat wohl eine „Lizenz zum Fälschen“ zu besitzen?

Unserer Wirtschaft wird der größte Nutzen vorgerechnet. Bis 2028 sollen die Unternehmen über 18 Jahre gesehen 8,268 Mrd. Euro Einsparungen haben, danach nochmal 8,222 Mrd. Euro. Das ganze bei Investitionskosten von „nur“ 2,693 Mrd. Euro und 2,534 Mrd. Euro. Der Berliner Zahlenzauber ergäbe somit ein mehr als dreifaches Nutzen-Kosten-Verhältnis. Da müssten die Unternehmer doch in Jubel ausbrechen. Wenn sie das nicht tun, haben sie das Papier noch nicht gelesen oder sie können besser rechnen als Habeck und Co.

Auch die Verwaltung würde einen guten Schnitt machen. Die Einsparungen werden bis 2028 und ab 2029 über 18 Jahre hinweg mit 974 Mio. Euro und 945 Mio. Euro kalkuliert. Die Investitionskosten werden auf 449 und 344 Mio. Euro veranschlagt, was ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,17 und 2,75 ausmacht. Zwar weniger als die Wirtschaft ein Geschäft machen würde, aber mehr als die Bürger mit Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,2 und 2,2.

Die Krönung des Habeck-Streichs ist sein Geschäft zu Lasten Dritter hinsichtlich des Erfüllungsaufwands: „Hiervon sind 1 Prozent der Kosten dem Bund und 99 Prozent den Ländern und Kommunen zuzurechnen, wenn man darauf abstellt, wie viele Gebäude sich schätzungsweise im Eigentum des Bundes und der Länder befinden.“ Ob sich das die Länder und Bürgermeister gefallen lassen? Normalerweise zahlt jener der bestellt.

Noch einmal die Frage, warum die Aufregung, wenn alle von der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes profitieren? Vielleicht liegt der Teufel im Detail der übrigen 164 Seiten des Gesetzentwurfs? Oder liegt der Teufel gar nicht im Detail, sondern in Habecks Wirtschafts- und Klimaministerium? Wofür einiges spricht.

Bisher brauchte sich der Verfasser dieser Zeilen persönlich nicht aufzuregen. Das Wohnhaus versah er vor 42 Jahren selbst mit einem Vollwärmeschutz. Außerdem vor 14 Jahren mit einer Hybridheizung, bestehend aus einer schon bestehenden thermischen Solaranlage, einem selten einspringenden Ölkessel und einem neuen Stückholzkessel, deren Wärme in einem Schichtspeicher gebunkert wird. Das macht etwa 90 Prozent „regenerativ“ aus, nicht nur 65 Prozent. Dass nun auch Holzheizungen Habecks Kahlschlag zum Opfer fallen sollen, findet im Gesetzentwurf selbst keine Bestätigung, aber bei diesem Superminister Habeck kann man nicht sicher sein.

Doch in einem vor zwölf Jahren totalsanierten Mietshaus ließ sich der Verfasser einen Gasanschluss legen, was als umweltfreundlich galt – und faktisch immer noch gilt, auch wenn es sich um russisches Gas handelt. Insbesondere weil die drei Mietwohnungen dank der guten Isolierung und einer ebenfalls thermischen Solaranlage nur 13.500 kWh/Jahr Gas benötigen, 4.500 pro Wohnung! In voraussichtlich zwei Jahren wäre ein neuer Gasbrenner fällig, der keine 1.000 Euro kosten würde.

Wenn der Hersteller die Produktion von Ersatzteilen einstellt, weil Wärmepumpen die neue Goldgrube sind, dann gibt’s 2025 ein Problem. Dafür gibt es genauso drei Lösungen – die Berliner drei Regierungsparteien sind keine Lösung. Erstens, die Wähler tauschen die (H)Ampelregierung aus, die dann wirtschaftlich vertretbare Änderungen des GEG vornimmt. Zweitens, der Vermieter muss in den sauren Apfel beißen und eine zigtausend teure Wärmpumpe einbauen (weil er noch nicht unter die 80-Jahre-Gnadenalter-Ausnahmeregelung fällt). Oder drittens lässt er die Mieter in den sauren Apfel beißen, indem er das Haus leer stehen lässt, wenn er nicht nach der Pfeife von Habeck und Co. tanzen will.

 

Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors


(Zum Beitragsbild oben: Logo von Albrecht Künstles Blog “Die andere Sicht”)

 

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