Holzheizungen werden nicht verboten, aber …

  •  von Albrecht Künstle

 

  • auch saubere müssen mit Filteranlagen ausgerüstet werden
  • und mit thermischen Solaranlagen oder PV ergänzt werden

 

Diese Bundesregierung ist dafür bekannt, dass sie selbst ihre eigenen Wähler schikaniert, wo es nur geht. Und sich an denen rächt, die sie nicht gewählt hat – kurz, gnadenlos alle. Deshalb wäre es dieser rot- gelb-grünen Ministerriege durchaus zuzutrauen, dass sie nach der Ächtung von Gas und Öl auch dem Energieträger Holz den Kampf ansagt. So ist verschiedentlich zu vernehmen, auch der Einbau von Stückholz- und Pelletheizungen würden verboten und auch Hackschnitzelanlagen stünden vor dem Aus. Ganz so schlimm wirds nicht kommen, aber …

Eingefügt wird ein neuer § 71g GEG, Anforderungen an Bio-Heizungsanlagen. Darin soll geregelt werden, dass diese mit Pufferspeichern und einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden müssen. Bei Zentralheizungen sind Pufferspeicher bereits Standard; man rechnet mit einem Speichervolumen von 50 Litern pro Bewohner. Und eine ergänzende Solaranlage haben nach meiner Erfahrung auch alle. Denn in der warmen Jahreszeit wird es sich niemand antun, in seinem Haus für das Warmwasser Holz zu verbrennen. Nein, diese Wärme holt man sich vom Dach, statt im Haus unnötig heiß zu machen – und dann eine Klimaanlage betreiben zu müssen.

Die neuen Vorgaben gelten nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen. Doch wer nun aufatmet, weil er seinen Kachelofen, Heizkamin oder Einzelöfen nicht stilllegen muss, könnte sich zu früh freuen. Denn der Teufel steckt in einem anderen Detail: „Aus Gründen des Schutzes von Menschen und der Umwelt müssen diese Biomasseanlagen daher in Kombination mit einer Einrichtung zur Reduktion der Staubemissionen errichtet und betrieben werden. Dies kann über die Installation eines Zusatzgerätes (elektrostatischer Abscheider o.ä.) erfolgen. Anlagen, die bauartbedingt (z.B. immanente Abgasreinigung o.ä.) die Reduktion der Staubemissionen um 80% erreichen…“, heißt es im Gesetzentwurf.

Trotz ausgefeilter Holzheizungen, welche die Grenzwerte für Feinstaub deutlich unterschreiten, müssen Zusatzgeräte installiert werden, um die Emissionen um zusätzlich 80 Prozent zu reduzieren – wenn man der Ampel nicht auf die Finger klopft. Warum wird diese Vorschrift nur für Fälle eingeschränkt, wenn Heizungsanlagen die Grenzwerte für Feinstaub nicht einhalten? Schon bisher galten maximal 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas, maximal 0,04 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas und ein minimaler Wirkungsgrad in Höhe von 73 Prozent.

Für die „dicke Luft“ im Reichstag gibt es übrigens keinen Grenzwert. Haben die Herrschaften in Berlin auch bedacht, dass elektrostatische Feinstaubabscheider Strom brauchen? Und natürlich Geld, das an anderer Stelle fehlen wird. Und dass dieser Schnickschnack die Nebenkosten von Mietwohnungen erhöht. Und hoffentlich auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass diese Regierungsparteien 2025 nicht mehr gewählt zu werden.

Wer das alles nicht glauben mag, kann sich auf diesen 173 Seiten Gesetzentwurf schlau machen.

Und zu Kaminöfen bei Feuer-Fuchs oder hier. Siehe auch Künstle’s Sicht: Gebäudeenergiegesetz ein Euro-Sparprogramm?

 

Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors


(Betragsbild oben: Logo vom Weblog „Die andere Sicht“ von Albrecht Künstle)

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