Neue Analyse stellt fest, dass Israels Belagerung des Gazastreifens legal ist; an Israel wird zweierlei Maß angelegt

Der Tod der Belagerung? Die Zukunft des Belagerungskriegs in der Folge von Gaza

Das San Diego Journal of International Law wird in seiner Frühjahrsausgabe 2025 einen Artikel von Avraham Russel Shalev zu Belagerungskriegsführung und dem zweierlei Maß der internationalen Gemeinschaft gegenüber Israel enthalten.

Die Zusammenfassung:

Am 9. Oktober 2023 erklärte der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant eine „totale Belagerung des Gazastreifens“ infolge des Angriffs der Hamas auf Israel. Diese Belagerung, die darauf abzielte alle Versorgung zu kappen, zog schnell internationale Verurteilung durch humanitäre NGOs und Wissenschaftler auf sich, die argumentierten, sie verstoße aufgrund der Zivilbevölkerung des Gazastreifens gegen das Kriegsrecht. Trotz Beweisen, dass die Hamas Hilfe abgriff, sah sich Israel Druck ausgesetzt die Belagerung zu lockern und humanitäre Hilfe zuzulassen. Der Internationale Strafgerichtshof (ICJ/IStGH) und der Internationale Gerichtshof (ICJ/IGH) unternahmen maßgebliche Schritt, wobei der ICJ anordnete, dass Israel humanitäre Unterstützung ermöglichen müsse und der ICC Haftbefehle gegen israelische Führungspolitiker wegen Kriegsverbrechen ausstellte, darunter wegen „Aushungerns von Zivilisten als Methode der Kriegsführung“.

Dieser Artikel untersucht, ob die internationale Reaktion auf Israels Handeln eine Verschiebung in den Rechtsstandards zu Belagerungskrieg bedeutet, die möglicherweise striktere Regeln festlegt, mit denen die Taktik in bewohnten Gebieten praktisch verboten wird. Er betrachtet den rechtlichen Rahmen für bewaffnete Konflikte in Bezug auf Belagerungen, einschließlich der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konventionen und untersucht jüngste Resolutionen des Sicherheitsrats, die den syrischen Konflikt verurteilen. Der Artikel analysiert Israels Einhaltung der internationalen humanitären Verpflichtungen bei der Belagerung des Gazastreifens und stellt Überlegungen zu allen Sonderpflichten an, die Israel gegenüber dem Gazastreifen haben könnte.

Zudem erörtert der Artikel, wie die aktuellen ICJ- und ICC-Entwicklungen geringere Toleranz gegenüber Belagerungskriegsführung signalisieren könnten, dazu die Folgen für zukünftige Konflikte. Über Vergleich der internationalen Akzeptanz von Belagerungstaktiken in anderen Konflikten wie in Fallujah, Mossul und Marawi argumentiert der Artikel, dass die Kritik an Israels Handeln einen Doppelstandard widerspiegeln könnte. Er schließt mit der Betonung der Notwendigkeit objektiver Rechtsstandards und warnt vor einer Politisierung neutraler Rechtsregeln.

Der Text schließt nach Überprüfung der entsprechenden Gesetze, dass Belagerung unter bestimmten Umständen legal ist:

Belagerung kann innerhalb der Grenzen als rechtmäßige militärische Taktik im Rahmen der geltenden Gesetze zu bewaffneten Konflikten betrachtet werden, z.B. Unterscheidung und Verhältnismäßigkeit. Während belagernde Parteien nicht verpflichtet sind humanitäre Hilfe aktiv zu liefern, wird von ihnen allgemein erwartet Dritten unter angemessenen Bedingungen zu gestatten Bemühungen zur Entlastung zu erlauben. Die Versorgung mit humanitärer Hilfe unterliegt dem Prinzip der militärischen Notwendigkeit, darf aber nicht eigenwillig oder willkürlich verweigert werden. Humanitäre Hilfe ist abhängig davon, dass sie ihren Bestimmungsort erreicht, ohne ernsthafte Bedenken, dass sie umgeleitet wird oder der Feind einen militärischen oder wirtschaftlichen Vorteil darauf ziehen kann. Die belagernde Seite kann die technischen Modalitäten für die Hilfslieferung festlegen. Das Verbot das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung bezieht sich auf das Ziel der Belagerung, im Gegensatz zum zufälligen Entzug in einer Belagerung, mit der die Feindkräfte geschwächt und besiegt werden sollen.

Shalev hält fest, dass die südafrikanische Klage beim ICC sagt, eine legale Belagerung sei in Wirklichkeit Völkermord. „Zwischen Staaten gibt es zwar legitime Meinungsverschiedenheiten und von Juristen wird erwartet, dass sie die Umrisse erlaubter Belagerung gemäß dem Völkerrecht fordern, Südafrika aber hat behauptet, diese militärische Taktik sei nichts anderes als Völkermord, im Völkerrecht das „Verbrechen aller Verbrechen“.

Seine Schlussfolgerung:

Wie man in Fallujah, Mossul und Marawi sehen konnte, werden Belagerungstaktiken manchmal eingesetzt, wenn andere Militärstrategien zu noch größerem zivilem Schaden führen könnten. Diese Taktik einzuschränken könnte von Staaten erfordern, dass sie sich auf heftigere Gewalt verlassen müssen, was die Operationen innerhalb dicht besiedelter Bereiche verkompliziert. Belagerung als Militärstrategie neu auszuwerten könnte verfeindete Gruppen unbeabsichtigt dazu anregen Stützpunkte in urbanen Zonen einzurichten, in der Erwartung, dass die internationale Gemeinschaft angesichts der zivilen Kosten einer solchen Operation höchst empfindlich ist.

Es bestehen weiterhin Bedenken, dass die Kritik an israelischen Belagerungstaktiken eine lex specialis darstellt, die sich einzig gegen Israel richtet, statt als Standard in ähnlichen Umständen allgemein auf andere Staaten angewandt zu werden. Trotz der Verurteilungen durch die UNO und verschiedene Menschenrechts-Organisationen haben wichtige Militärmächte die Rechtmäßigkeit der Belagerung in anderen Kontexten wie Fallujah, Mossul und Marawi anerkannt. Staaten und Juristen diskutieren die spezifischen Grenzen erlaubter Belagerungstaktiken in gutem Glauben, das aber diese Meinungsverschiedenheiten unterscheiden sich erheblich von Vorwürfen der Kriegsverbrechen oder des Völkermords. Die selektive Politisierung neutraler Rechtsstandards birgt die Gefahr die Glaubwürdigkeit der internationalen Gemeinschaft als unparteilichem Vermittler zu untergraben und dürfte die Staaten vor den Kopf stoßen, die sich uneinheitlichem Umgang ausgesetzt fühlen.

Was eine höfliche Art ist zu sagen, dass für Juden andere Regeln gelten.

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