„Slava Ukraini!“ – Baerbock wegen Verwendung des Faschistengrußes angezeigt

Der renommierte Kölner Rechtsanwalt und Aktivist Markus Haintz hat Noch-Außenministerin Annalena Baerbock bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt. Anlass dafür war deren Stellungnahme zur Lage in der Ukraine sowie zur europäischen Sicherheit, den sie mit dem faschistischen Gruß „Slava Ukraini“ beendete.

Haintz dazu: „Ich habe Außenministerin Baerbock wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angezeigt. Während „Deutschland erwache“ und „Alles für Deutschland“ regelmäßig zu Anklagen und strafrechtlichen Verurteilungen führen, wurde der faschistische Gruß „Slava Ukraini!” inzwischen offenbar zur neuen Losung der Europäischen Union umgedeutet.

An diesen drei Parolen sieht man, dass politisch abhängige Staatsanwaltschaften und politische Straftatbestände jederzeit in jede Richtung politisch missbraucht werden können. 2021 hätte man für die Parole „Slava Ukraini!“ noch ein ernstzunehmendes Strafverfahren riskiert.

Seit 2022 soll der faschistische Gruß auf einmal keiner mehr sein. Dafür soll heute vermeintlich jeder wissen, was die SA vor über 90 Jahren als Losung ausgegeben hat. Die Allerweltsaussage „Alles für Deutschland“ wird seither mit aller Härte strafrechtlich verfolgt, der faschistische Gruß „Slava Ukraini!“ nicht. Schluss mit dem politischen Missbrauch des Strafrechts!“

Gruß der Judenmörder

Bereits vor fast zwei Jahren hatte der kroatische Präsident Zoran Milanović (Sozialdemokrat!) eine Erklärung zum inzwischen in dubiosen Kreisen immer mehr zum neuen „Heil“ werdenden „Slava Ukraini“ gegeben, die sich gerade deutsche Politiker (zumal Frau Baerbock, die auch ein gestörtes Verhältnis zu Israel hat) zu Gemüte führen sollten:

„Das sind die Grußworte der radikalsten Chauvinisten der Westukraine, die mit den Nazis kollaboriert und Tausende von Polen und Juden ermordet haben. Das ist eine Tatsache!“

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen