Bundesverfassungsgericht erlaubt vollständige Ausgrenzung der Opposition
Mit einem gestern verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Antragstellerin) teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. Kurzbeitrag von Prof. Alexander Dilger