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Mit einem gestern verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Antragstellerin) teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. Kurzbeitrag von Prof. Alexander Dilger
Das ‚Bundesverfassungsgericht schafft[e die] Vertretung aller Fraktionen im Bundestagspräsidium ab‘ und erweitert das mit gestrigem Urteil auf die Ausschussvorsitzenden im Bundestag: „Erfolglose Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wegen der Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden“ bedeuten faktisch, dass die Regierungsmehrheit nicht nur die AfD, sondern die gesamte Opposition vollständig ausgrenzen darf.
Minderheitenrechte gibt es nicht mehr
Die Geschäftsordnung des Bundestages ist für das Bundesverfassungsgericht explizit irrelevant, Minderheitenrechte gibt es nicht mehr, sondern die Mehrheit darf alles nach Belieben entscheiden.
Das wird natürlich auch die AfD selbst nutzen können, sollte sie jemals an die Macht kommen. Das ist sogar demokratisch im Sinne eines unbeschränkten Mehrheitsprinzips, aber mangels Beschränkung weder liberal noch überhaupt rechtsstaatlich.
Der Beitrag erschien zuerst hier: Alexander Dilger