Ohne jede akute Not rief das Europaparlament gestern einen sogenannten „Klimanotstand“ für Europa aus.
Das ist ein leider nur allzu bekanntes Déja-Vue zur Aushebelung rechtstaatlich verbriefter Bürgerrechte.
Mit Notstandsgesetzen werden nämlich häufig und gern demokratische Rechte außer Kraft gesetzt und führen zum Machtmissbrauch, wie zum Beispiel das Ermächtigungsgesetz (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich) vom 24. März 1933, durch das Adolf Hitler ermächtigt wurde, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen und die Macht im Staate endgültig an sich zu reißen.
Henryk Broder schreibt dazu: „Wer es schafft, mit Hilfe apokalyptischer Visionen eine globale Massenhysterie zu entfachen, der wird sich auf die Dauer nicht mit dem Kampf gegen das CO2 zufrieden geben.“
Wir werden nicht lange warten müssen, um zu erleben wie recht er damit hat.
Dr. Rafael Korenzecher
( Foto Welt )