(zum Beitragsbild oben: Nancy Faeser (2023). BerthasEnkel, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons)
- von Albrecht Künstle
- Glosse zur Posse der Absonderung ihres „Verfassungsschutzes“
- Tichys Einblick stellt ihr Werk a la Flensburger Punktekatalog vor
Eigentlich wollte ich ja keine Beiträge mehr schreiben – aber wer schweigt, macht sich schuldig. Daher, vorerst: Ich bin wieder zurück! Zur Sache: Als letzte Untat der scheidenden Innenministerin stellte Nancy Faeser der Öffentlichkeit vorletzte Woche ihren angeblich nicht-öffentlichen, 1.100 Seiten umfassenden Bericht des Bundesverfassungsschutzes vor. Aber wie das Leben so spielt: Je geheimer eine Sache erklärt wird, desto neugieriger macht sie schließlich. Seit dieser Woche ist das Gesamtwerk daher, freien Medien sei Dank, für jedermann einsehbar – und die Frage drängt sich auf: Auf welcher Grundlage arbeitet dieser Inlandsgeheimdienst eigentlich?
Dazu Artikel 87 Grundgesetz: „In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau … zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden.“ Das Einzige, was dieser Bericht allerdings mit Gewalt zu tun hat, war die wohl gewaltige Arbeit, die Frau Faeser zum Schluss ihrer Herrschaft dieser Bundesbehörde aufs Auge drückte. Wäre sie noch ein paar Wochen länger im Amt gewesen, wäre der Bericht wahrscheinlich noch einmal so dick geworden, freilich ohne den gegen Null tendierenden Erkenntnisgewinn damit zu erhöhen.
Ich selbst geriet bislang noch nicht ins Fadenkreuz der Verfassungsschützer – die mir auf meinen formellen Antrag hin sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellten. Faesers Schlapphüte durchforsteten eintausend “verdächtige” Quellen von mir und brachen dann die Suche ergebnislos ab – was eine Staatsanwältin gleichwohl nicht davon abhielt, mir den Prozess zu machen wegen angeblicher “Volksverhetzung”, und auch nicht eine ebenso junge Richterin, mich zu drei Monate Gefängnis zu verurteilen, von denen ich mich nur gegen Zahlung von 4.500 Euro freikaufen hätte können. Die Sache ist noch weiter anhängig.
Tichys Einordnung à la Flensburger Punkte-Datei
Dass zumindest mir der sogenannte Verfassungsschutz mir nicht an den Karren fahren will, sollte mich vielleicht trösten; tut es aber nicht. Denn seine Bediensteten, die eigentlich ernsthafte Bedrohungen und Gefahrenabwehr für Deutschland und seine Bevölkerung aufklären sollten, erhielten von ihrer Chefin Faeser den Auftrag, verdächtige Aussagen Einzelner zum Anlass zu nehmen, eine die größte deutsche Oppositionspartei ins demokratische Abseits zu stellen – mit dem Ziel, sei schließlich verbieten zu lassen. Es ist der wohl gravierendste Missbrauch eines Geheimdienstes in der deutschen Geschichte. Ich selbst habe nicht den Nerv, mir die Lektüre sämtlicher 1.100 Seiten anzutun; stattdessen gönnte ich mir diese 20 Minuten von Roland Tichy auf YouTube (siehe alternativ auch hier ohne Werbung), der aus der umfangreichen Giftküche eine bekömmliche Realsatire machte – unter der launigen Überschrift “So bewertet der Verfassungsschutz, ob SIE rechtsextrem sind”. Nach dem Muster der Flensburger Punktekartei stellte er einen Sündenkatalog dafür zusammen, was alles als „gesichert rechtsextrem“ gelten kann. Sein Beitrag ist köstlich und erschreckend zugleich.
Bleibt zu hoffen, dass Tichy damit die Inlandschlapphüte der Kölner Zentrale nicht auf die Idee brachte, einen solchen Strafpunktekatalog für verbotenen Schlechtsprech und vermeintlich politische Geisterfahrer einzuführen oder womöglich sogar anzubieten, von einem zu hohen Strafpunktekonto herunterzukommen, indem man sich als Spitzel andienen kann. Bekanntlich finanziert der Staat ja einen unübersichtlichen Wust an teuren NGOs für ihre Zuarbeit: Sie erstatten Anzeigen am laufenden Band und versorgen entsprechende Stellen mit Material für die Verfolgung missliebiger Akteure. Vielleicht verfällt man ja deshalb dereinst auf die Idee, durch Denunziation von hohen Strafpunkten herunterzukommen: Das wäre zwar nicht ehrenvoll, aber billiger. Der Staat muss schließlich sparen.
Dieser Artikel erschien zuerst hier https://ansage.org/faesers-letzte-glanzstueck-auf-1-100-seiten-sind-auch-sie-gesichert-rechtsextrem/